Drucksache - 0948/V
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie ist laut geltendem Recht mit obdachlosen Kindern zu verfahren? 2. Wie ist es möglich, dass obdachlose Kinder nicht etwa in staatliche Obhut genommen werden, sondern mithilfe der Kältehilfe untergebracht werden?
3. Ist die Kältehilfe im Hinblick auf ihre Konzeption eines niedrigstschwelligen, zeitlich limitierten Angebots auf Unterbringung ohne jegliche Beratung und Unterstützung das geeignete Instrument, um obdachlose Kinder bzw. Familien unterzubringen und ihnen zu helfen?
4. Wie ist das Jugendamt in die Konzeption des Kältehilfestandorts Alt-Moabit 82 eingebunden worden?
5. Was geschieht mit den dort untergebrachten Familien und insb. den Kindern nach dem Ende der Kältehilfesaison?
6. Trifft es zu, dass in der genannten Einrichtung die Tagessätze über den durchschnittlichen Tagessätzen von Kältehilfestandorten liegen und liegt dem BA eine Zusage des Senats über eine Basiskorrektur vor?
a) Wenn nein, was gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, sofern der Bezirk auf diesen Kosten „sitzen bleibt“?
Begründung der Dringlichkeit: Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hat vergangenen Dienstag im Sozialausschuss (d.h. nach dem regulären Antragsschluss) nach der Mitteilung des Bezirksamts über die in Mitte befindlichen Kältehilfeplätzeauf eine Nachfrage nach den Gründen der Unterbingung von Familien in Alt-Moabit 82 keine ausreichende Antwort auf diese erhalten. Daher stellen wir diese Dringlichkeitsanfrage, die u.a. an das Jugendamt adressiert ist.
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