Drucksache - 0919/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass aus ordnungspolitischen Gründen für definierte Plätze und Straßen bis zum 3-fachen Satz der aktuellen Gebührenordnung berechnet werden kann. Die Liste sollte zu Beginn folgende Plätze und Straßen enthalten: Alexanderplatz Bebelplatz Boulevard Unter den Linden Gendarmenmarkt Pariser Platz Platz des 18. März Diese Maßnahme würde helfen „Dauerrummelplätze“ in Mitte zu minimieren und auch den Aufwand der öffentlichen Hand mit solchen Veranstaltungen angemessener entgelten als momentan. Auch ist z.B. der Aufwand für die Sicherheit solcher Veranstaltungen in letzter Zeit erheblich gestiegen.
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