Drucksache - 0911/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0911/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Eine Perspektive für das Brüder-Grimm-Haus in der Turmstraße 75 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0911/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, das Nutzungskonzept für das Brüder-Grimm-Haus, Turmstraße 75, vorzulegen. Dieses soll auch eine Zeit-, Maßnahme- und Finanzplanung beinhalten.
Das Bezirksamt hat am 18.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Am 08.08.2017 hat das Bezirksamt Mitte beschlossen, auf der Basis des Werkstattverfahrens den Prozess der Umsetzung der Baumaßnahme zu beginnen und hat zu diesem Zweck am 05.12.2017 das hier in Rede stehende Objekt Turmstraße 75 in der Baumaßnahmenplanung aufgenommen.
Auf Grundlage der Vorzugsvariante des Werkstattverfahrens zur Turmstraße 75, welches in der „Dokumentation des Werkstattverfahrens zum Bildungs- und Kulturzentrum Turmstraße 75 in Berlin-Moabit“ ab Seite 47 beschrieben ist und der BVV zur Information gegeben wurde, sind Anfang Mai 2018 die Planungsgrundlagen (Betriebsbeschreibungen, Bedarfsvorgaben) der Serviceeinheit Facility Management zugearbeitet worden.
Hierbei wurden in den Bedarfsvorgaben die bei zahlreichen Begehungen festgestellten erheblichen Sanierungsbedarfe mit eingearbeitet.
Aufgrund der Größe des Bauvorhabens und des erst frühen Stadiums liegen erst grobe Schätzungen zu den Kosten vor. Hierbei wurde auf einen ähnlichen Baukörper (Schulbau) als Vergleich abgestellt. Im Ergebnis würde sich, bezogen auf die Bruttogrundfläche, ein Betrag von ca. 17 Mio. Euro ergeben.
Gemäß „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ sind bei Verfahren zur Ermittlung des Kostenrahmens von Hochbaumaßnahmen über 5 Mio. Euro eine Reihe vorgegebener Schritte erforderlich (Kosteneinschätzung, ggfs. frühe Kostensicherheit, Investitionsplanung, Bedarfsprogramm, VPU, BPU usw.). Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Phase der Kosteneinschätzung.
Das Amt für Weiterbildung und Kultur kann die Baumaßnahmen frühestmöglich in die Investitionsplanung für 2023 aufnehmen. Dies ist geschehen.
Eine Baufertigstellung könnte dann im Sommer/Herbst 2026 erfolgen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 18.12.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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