Drucksache - 0703/V  

 
 
Betreff: Trägerwohnungen in Mitte erhalten und ausbauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.10.2017    11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
14.11.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne, SPD vom 12.09.2017
2. BE JHA vom 05.10.2017
3. BE SozGes vom 14.11.2017
4. Beschluss vom 23.11.2017
5. VzK SB vom 25.03.2019
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:12.03.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0703/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Trägerwohnraum in Mitte erhalten und ausbauen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0703/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Unterstützung von sozialen Trägern bei der Anmietung und beim Erhalt von Wohnraum zum betreuten Wohnen sich für nachfolgende Anliegen bei den zuständigen Stellen einzusetzen bzw. in eigener Zuständigkeit umzusetzen:

 

  1. Das Bezirksamt lädt alle im Bezirk Mitte im Rahmen des betreuten Wohnens tätigen Träger zu dem bereits bekannten runden Tisch „Bündnis Mitte“ ein, um sich einen Überblick über den Bestand an Wohnungen zum betreuten Wohnen zu verschaffen sowie insb. zu erfahren, welche Wohnungen durch die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt aufgegeben werden mussten bzw. welche aktuell von der Kündigung bedroht sind. Hierzu sollen auch alle im Bezirk tätigen landeseigenen wie gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften eingeladen werden.

 

  1. Bei Bauvorhaben landeseigener Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk soll das Bezirksamt angehalten sein, darauf hinzuwirken, dass ein Teil der geschaffenen Wohnungen sozialen Trägern zum betreuten Wohnen zur Verfügung gestellt wird.

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine entsprechende Bundesratsinitiative einzusetzen mit dem Ziel, Trägerwohnungen dem Mietrecht wie bei Wohnungen statt dem Gewerbemietrecht zuzuordnen (siehe BGH Urteil vom 16. Juli 2008 – VIII ZR 282(07, NJW 2008, 3361).

 

Das Bezirksamt hat am 12. 03.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bereits in den Jahren 2015 und 2016 erfolgte durch die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) eine Umfrage unter den Trägern der  ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung im Bezirk Mitte, die auf die Schwierigkeiten bei Neuanmietung bzw. beim Erhalt von sogenannten Trägerwohnungen aufmerksam gemacht hat.

 

Im Jahr 2018 hat das Bezirksamt erneut in Kooperation mit der PSAG Mitte eine umfangreiche Abfrage zu Trägerwohnraum in der psychiatrischen, ambulanten Pflichtversorgung im Bezirk Mitte durchgeführt, um einen differenzierten Überblick zu den tatsächlich vorhandenen Trägerwohnungen/Gewerberäumen in Mitte; insbesondere im Hinblick auf die fehlenden Kapazitäten für sozial benachteiligte und seelisch behinderte Menschen zu erhalten.

 

Die Ergebnisse wurden auf der bezirklichen Ebene mit den Trägern diskutiert und daraus resultierende Lösungsansätze an die politisch Verantwortlichen formuliert.

 

Auch auf der landespolitischen Ebene fanden die Ergebnisse entsprechende Resonanz:

 

Die Erkenntnisse aus dieser Erhebung sind in den Wohnraumbedarfsbericht für das Land Berlin eingeflossen, der im Auftrag der SenStadtWohn Abt. IV von der Gewos GmbH Berlin erstellt wird und waren der Impulsgeber  für eine Schriftliche Anfrage zu Trägerwohnungen in Berlin im Abgeordnetenhaus (Drucksache 18 / 17 224) im Dezember 2018.

 

Die Zusammenfassung der Abfrage sowie die Antwort zur o.g. Drs. sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auch weiterhin dafür einsetzen, notwendigen Trägerwohnraum im Bezirk zu erhalten.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Aktuell keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

Berlin, den 12.03.2019

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel   Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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