Drucksache - 0644/V  

 
 
Betreff: Beschluss über das Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt Mitte (einschließlich Verhaltenskodex und Leitfaden für Vorgesetzte)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 22.08.2017
2. Anlage (Konzept zur Korruptionsbekämpfung)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In der Bezirksverordnetenversammlung am 13.06.2013 wurde zur Mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0943/IV vom Bezirksamt mitgeteilt, dass die mit Beschluss vom 17.05.2011 (BA-Vorlage Nr. 1376 bzw. Drs.-Nr. 2136/III vom 03.06.2011) eingesetzte „Prüfgruppe Korruptionsprävention“ nicht mehr besteht. Die ausführlichen Gründe wurden vom Bezirksamt zur o.g. Mündlichen Anfrage sowie in der Drs.-Nr. 2010/III nebst Rechenschaftsbericht dargestellt.

Mit Beschluss vom 18.06.2015 (Drs.-Nr. 2023/IV) hat die Bezirksverordnetenversammlung u.a. beschlossen, dass sich das Bezirksamt zur Verstärkung der beim Rechtsamt anzusiedelnden „Zentralen Prüfgruppe Korruptionsprävention“ für zwei Vollzeitäquivalente (VzÄ) einsetzen soll. Die entsprechende Vorlage, mit der dem Ersuchen entsprochen wurde, ist von der Bezirksverordnetenversammlung am 15.10.2015 zur Kenntnis genommen worden.

 

Unter der Kennzahl 32/2016 wurde die Stellenausschreibung Ende März 2016 veröffentlicht. Die Auswahlverfahren fanden Ende August 2016 statt. Die beiden ausgewählten Dienstkräfte haben im Januar 2017 ihre Tätigkeit aufgenommen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom  18.07.2017 beschlossen, der Bezirksverord-netenversammlung den Beschluss über das Konzept zur Korruptionsbekämpfung mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Prüfgruppe, einem Verhaltenskodex sowie den Leitfaden für Vorgesetzte zur Kenntnis zu bringen.

 

 

 

A)      Rechtsgrundlage:


§§ 15 und 36 Abs. 2 BezVG
 


 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 
 

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