Drucksache - 0446/V  

 
 
Betreff: Stärkung der bestehenden Einrichtungen der Schuldnerberatung im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und GesundheitBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Soziales und Gesundheit Lötzer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antag aus SozGes vom 09.05.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017
3. VzK vom 02.05.2018
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .04.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0446/V

Mitte von Berlin

___________________________________________________________________

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Stärkung der bestehenden Einrichtungen der Schuldnerberatung im Bezirk Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0446/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Benehmen mit dem Senat für eine bessere Finanzierung und den Ausbau der bestehenden Einrichtungen der Schuldnerberatung im Bezirk Mitte einzusetzen. Solange keine angemessene Ausstattung und Finanzierung dieser Einrichtungen besteht, soll das Bezirksamt auch Überlegungen für eventuelle »Neuausschreibungen« dieser Schuldnerberatungen zurückstellen.

 

Das Bezirksamt hat am   17.04.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Auf Anregung der entsprechenden Arbeitsgruppe der Sozialstadträtekonferenz konnte die finanzielle Stärkung der bezirklichen Schuldner – und Insolvenzberatungen erreicht werden. Damit erhalten die Schuldner – und Insolvenzberatungen der Bezirke jeweils einen einheitlichen prozentualen Zuschlag von rund 32 % auf ihre Planmengen. Das geht aus der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 der Senatsverwaltung für Finanzen hervor, die als Anlage beigefügt ist.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den      17 .04.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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