Drucksache - 2877/IV  

 
 
Betreff: Volle Transparenz für Online-Meldungen ans Ordnungsamt Mitte schaffen – wie in anderen Bezirken auch!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 23.08.2017
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2877/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Über

Volle Transparenz für Online-Meldungen ans Ordnungsamt Mitte schaffen – wie in anderen Bezirken auch!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2877/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Online-Meldungen, die über die entsprechende Webseite bzw. App von Bürgerinnen und Bürgern eingesandt werden, volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen. Das heißt:

 

-Auflistung aller eingegangenen Meldungen mit entsprechender Status-Meldung

-Überprüfungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, wie sich der Status einer Meldung entwickelt (hat) – das heißt Eingabemöglichkeit der Meldenummern und Anzeige des Status’.

-Bei der Bestätigung des Eingangs der Meldungen dem Einreicher/der Einreicherin nicht nur die Meldenummern mitteilen, sondern auch den Betreff.

Das Bezirksamt hat am  08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Einführung des politisch und medial unter dem Servicegedanken beworbenen onlinebasierten Anliegenmanagementsystem (AMS) zum 01.01.2016 hat beim Ordnungsamt Mitte zu einer drastischen Erhöhung der Zahl der Anliegen geführt (siehe Anlage 1).

 

Die Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Meldung ist die Sichtung und Freigabe der Daten.

 

Hierzu wird auf die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Veröffentlichung von Online-Meldungen verwiesen. Demnach wurde die Zustimmung zur Einführung des Fachverfahrens nur mit Auflagen erteilt. So ist bei der Veröffentlichung einzelner Vorgänge (Anliegen) im Internet dafür Sorge zu tragen, dass keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden ohne eine revisionssichere Zustimmung durch alle Betroffenen. Dies betrifft auch Dritte, die durch die Meldung des Anliegens, u.U. ohne eigene Kenntnis des Vorganges, betroffen sind, z.B. durch Fotos von (unbeteiligten oder beteiligten) Personen, Fahrzeugkennzeichen oder andere personenbeziehbare Merkmale.

 

Um der Forderung nach Veröffentlichung aller Online-Meldungen unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzbeauftragten neben dem bereits bestehenden Aufgabenspektrum nachkommen zu können, bedarf es eines Personalzuwachses.

 

Das Serviceplus für die Bürgerinnen und, Bürger wurde jedoch personell nicht untersetzt. Vermeintliche verfahrensbeschleunigende Verbesserungen durch das AMS werden bereits durch gleichzeitig entstandene verfahrenshemmende Bedingungen (z.B. Bedienung des AMS) wieder aufgebraucht, sodass eine Kompensation des Mengenzuwachses dadurch nicht erfolgt. Dem gegenüber steht eine unzureichende Personalausstattung im Bereich der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB), die lediglich über 4 Dienstkräfte in Vollzeit und 1 Dienstkraft in Teilzeit verfügt.

 

Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung 2018/2019 erfolgte eine ausführliche Berechnung der erforderlichen Personalkapazitäten, in deren Ergebnis festgestellt wurde, dass zur ordnungsgemäßen Erledigung der anfallenden Arbeitsaufgaben eine Ausstattung von knapp 7 Vollzeitstellen benötigt wird.

 

Der Dienstkräfteanmeldung des Ordnungsamtes alleine für diese Aufgaben konnte trotz der der ausführlichen Berechnung nicht entsprochen werden. Mit dem Ende des VZÄ-Abbaus stehen ab dem Jahr 2017 erstmals wieder Möglichkeiten einer sachgerechten besseren Personalausstattung zur Verfügung, gleichzeitig müssen die finanziellen und damit auch die personellen Möglichkeiten im Rahmen der dauerhaft realisierbaren Aufwendungen bleiben.

 

Das Bezirksamt hat daher den Personalaufwuchs nach intensiven Diskussionen auf die Abteilungen und Ämter gleichermaßen verteilt. Alle Anmeldungen konnten daher nicht berücksichtigt werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen ist eine den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechende Veröffentlichung der Onlinemeldungen derzeit nicht leistbar.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Personalrat Mitte seine Zustimmung zur Fortführung der Fachanwendung AMS nur unter der Maßgabe erteilt hat, dass keine Veröffentlichungen erfolgen, solange die Personalausstattung nicht erhöht wurde.

 

Die Forderungen zu den Spiegelstrichen 2 und 3 betreffen den Systemadministrativen Bereich der Fachanwendung AMS, für den das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verantwortlich zeichnet. Eine Veränderung der Eingabematrix und behördeneigene Anpassungen seitens des Ordnungsamtes Mitte sind nicht möglich.

 

Das Ordnungsamt wird in den internen Beratungen mit den anderen Bezirken und der Landesebene bei der technischen Anpassung Weiterentwicklung des Verfahrens die Anregungen weitergeben.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 08.08.2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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