Drucksache - 2802/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die öffentliche Meinung zu ermitteln. Hierzu sollen vor allem Umfragemethoden über das Internet angewendet werden.
Der Ausschuss für Transparenz und Bürgerbeteiligung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [1 Ja-Stimme (Piraten), 9 Nein-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, DIE LINKE), 0 Enthaltungen].
Begründung: Des öfteren wird in Ausschüssen oder in Vorlagen zur Kenntnisnahme damit argumentiert, dass die öffentliche Meinung zu einem Sachverhalt nicht bekannt ist. Hier fehlen zur Beurteilung des Meinungsbildes die entsprechenden Instrumente. Die Ermittlung von öffentlicher Willens/Meinungsbildung gehört in vielen Medien und Institutionen/Vereinen/Organisationen zum Tagesgeschäft |
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