Drucksache - 2739/IV  

 
 
Betreff: Internet in Seniorenpflegeeinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
07.06.2016 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 10.05.2016
2. BE SozBüD vom 07.06.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 09.10.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .10.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2739/IV

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Internet in Seniorenpflegeeinrichtungen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2739/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass in den Berliner Pflegeeinrichtungen Internetzugänge in den Zimmern der Bewohner*innen zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am  09.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Stationäre Pflegeeinrichtungen liegen nicht in der bezirklichen Verantwortung, sondern in der der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.  In den maßgeblichen Rechtsvorschriften für den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, der Wohnteilhabe-Bauverordnung WTG-BauV (in Kraft getreten am 19.10.2013), ist im 

§ 16 (2) vorgegeben, dass in den Bewohnerzimmern für jede Bewohnerin und jeden Bewohner die Nutzung von Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Internet sichergestellt sein muss.

Mittlerweile bieten viele Einrichtungen neben Rundfunk-, TV- und Telefonanschlüssen auch Internetzugänge an, in einigen Fällen allerdings gegen Gebühren.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

Berlin, den 09 .10.2018

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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