Drucksache - 2681/IV
Ich frage das Bezirksamt
1.Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Senat beabsichtigt Sporthallen, die als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden, in den kommenden Monaten wieder zur Sportnutzung freizugeben? 1a.Wenn ja, ab wann und welche Sporthallen?
2.Sind Vorausleistungen nötig um die Nutzungsfähigkeit der Sporthallen wieder herzustellen? 2a.Wenn ja, welche Gewerke betrifft das?
3.Ist das Bezirksamt bereits jetzt in der Lage einen ungefähren Kostenrahmen für alle betreffenden Sporthallen zu definieren? 3a.Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und bis wann kann das nachgeholt werden?
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