Drucksache - 2671/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Tel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie nach der Handwerks- und Gewerbeordnung im Bezirk Pankow
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Regionalisierung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie nach der Handwerks- und der Gewerbeordnung im Bezirk Pankow, Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Ordnungsamt, für die Dauer eines Jahres im Rahmen eines Pilotprojektes durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Carsten Spallek, gegenüber der Senatsverwaltung für Arbeit Integration und Frauen, Referat II B, abgegeben wird.
Begründung: Im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsprogramms „ServiceStadt Berlin 2016“ war eine von der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geleitete Projektgruppe, in welcher auch drei Berliner Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln und Pankow – vertreten sind, im Ergebnis ihrer Tätigkeit zu der Auffassung gelangt, dass die Ahndung von mit Schwarzarbeit im Zusammenhang stehenden handwerks- und gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten künftig aus Effizienzgründen bei einem Bezirksamt erfolgen solle.
In einem ersten Schritt soll die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz, die mit handwerks- und gewerberechtlichen Pflichtverletzun-gen einhergehen und die Ahndung von Handwerks- und Gewerbeordnungsverstößen, bei denen der/die Betroffene rechtswidrig Dienst- und Werkleistung in mehre-ren Berliner Bezirken erbringt/erbracht hat, für die Dauer von einem Jahr im Bezirksamt Pankow von Berlin erfolgen.
Die Durchführung dieses Pilotversuches wurde sowohl von den für die Belange der Berliner Ordnungsämter zuständigen Bezirksstadträten in ihrer gemeinsamen Ge-sprächsrunde zur koordinierten Weiterentwicklung der Ordnungsämter (Beschluss vom 28.03.2014) als auch vom Rat der Bürgermeister (Beschluss vom 26.02.2015, Beschluss-Nr.: R-566/2015) befürwortet.
Im weiteren Verlauf erfolgte die Einverständniserklärung von insgesamt 11 Bezirken hierzu. Einzig der Bezirk Reinickendorf vermochte seine Zustimmung nicht zu erteilen, weil er im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung eher Defizite im Bereich der Verfolg- ung als im Bereich der Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten sieht.
Aus den vorliegenden Erkenntnissen der dreijährigen Projektarbeit wird allerdings deutlich, dass nicht nur die Verfahrensabläufe hinsichtlich der Verfolgung, sondern auch hinsichtlich der Ahndung Optimierungsbedarf haben. Dem bestehenden Optimierungsbedarf war bereits mit der Erstellung von Handlungsleitfäden und der Durchführung von Schulungsveranstaltungen (Hauptzollamt Berlin) im Bereich der Verfolgung Rechnung getragen worden. Als logische Konsequenz, ist jetzt der begonnene Weg durch Installation des Pilot-versuches im Bezirk Pankow zielorientiert fortzusetzen. Ziel des Pilotversuches ist es, belastbare Daten zum tatsächlichen Fallaufkommen in Berlin zu erheben und hierdurch erzielte Bußgeldeinnahmen transparent nachzuweisen.
In Folge der fehlenden Zustimmung aus dem Bezirk Reinickendorf ist die vorgeseh-ene Änderung der „Verordnung über die Zuständigkeiten für einzelne Bezirksaufgaben“ nicht möglich. Seitens der Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen wird daher beabsichtigt, eine „Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung (Schwarzarbeitsbekämpfungs-Zuständigkeitsverordnung)“ auf den Weg zu bringen. Diese wird nicht für alle, sondern lediglich für die elf Bezirke gelten, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben. Ob eine Verstetigung der in Rede stehenden Aufgabenregionalisierung Ergebnis des Pilotversuches sein wird, ist im Einvernehmen mit den Bezirken und auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse rechtzeitig vor Ende des Erprobungszeitraumes zu entscheiden.
A) Rechtsgrundlage:
Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des All-gemeinen Zuständigkeitsgesetzes; § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchstaben d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes (SchwarzArbG) in Verbindung mit § 145 Abs. 1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a der Gewerbeordnung (GewO) sowie § 117 Abs. 1 Nr. 1 der Handwerksordnung (HandwO); § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 15 BezVG.
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine. Zum Zweck der Durchführung des Pilotversuchs werden dem Bezirksamt Pankow für die Dauer eines Jahres mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zwei Beschäftigungspositionen zugeordnet und die hierfür anfallenden Personalausgaben im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen
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