Drucksache - 2658/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2658/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Bärbel-Bohley-Ring und Lichtburgring im Baugebiet Am Mauerpark
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2658/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, den großen Straßenring, der die Baufelder C, D und E umfasst, Bärbel-Bohley-Ring zu benennen und den kleineren Ring an der Zufahrt zum Wohnquartier, der die Baufelder A und B umschließt, Lichtburgring.
Das Bezirksamt hat am 10.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Nördlich der Gleimstraße entstehen nach Maßgabe des B-Planes 1-64 a VE neue Erschließungs-anlagen. Um eine eindeutige Orientierung zu gewährleisten, ist die Benennung mit 2 Straßennamen erforderlich. Beide zu benennenden Straßen umfassen private Straßenteile, als auch öffentlich gewidmetes Straßenland.
Für den Benennungsvorschlag „Lichtburgring“ für die Ringstraße um die Baufelder A und B liegen die Stellungnahmen der zu beteiligenden Dienststellen des Landes Berlin vor. Einwände oder Bedenken wurden nicht geäußert. Die Benennung ist rechtlich möglich.
Mit der Drucksache 1362/VII-4 vom 24.09.2015 -Berühmte Frauennamen für Straßenbenen-nungen- regt der Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen der Bezirks-verordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin folgenden BVV-Beschluss an: „Das Bezirksamt wird ersucht, künftig im Bereich der Ortsteile Marzahn (-Mitte, -Süd, -Nordwest) zu benennende Straßen oder Plätze nach folgenden Persönlichkeiten zu benennen (Auflistung in prioritärer Reihenfolge): - Bärbel Bohley - Lore Krüger - Elisabeth von Knobelsdorff - Lina Hähnle - Judith Resnik (Lebensläufe bzw. Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.) Begründung: Die AG Straßenbenennungen hat in ihren Sitzungen, zuletzt am 06.05.2015, diverse Vorlagen zur Benennung von Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Frauen eingehend beraten und dabei unter Einbeziehung des Heimatvereins und der bezirklichen Kommission Gedenkorte für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erarbeitet. Für den Bereich der Ortsteile Marzahn wurden in einer Auswahl aus 12 vorgeschlagenen Persönlichkeiten obige fünf Namensvorschläge wie dargestellt priorisiert. Nach Beratung in der Ausschusssitzung am 01.09.2015 schließt sich der Ausschuss für Gleich-stellung und Menschen mit Behinderungen an und reicht den vorliegenden Ausschussantrag ein. Abstimmungsergebnis: Elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.“
-2- (DS 2658/IV)
Entsprechend der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) vom 1. Juli 2011, 4 (1) -Verfahren und Beteiligungen- sind Benennungen, Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise vorher mit den übrigen Bezirksverwaltungen abzustimmen, um zum Beispiel bei eventuell zeitgleicher Benennungsabsicht Doppelbenennungen zu vermeiden.
Entsprechend der o.g. Vorschrift hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf den Benennungsvor-schlag zu Ehren von Bärbel Bohley Anfang November 2015 zur Stellungnahme an alle zu beteiligenden Dienststellen des Landes Berlin weitergeleitet.
Da zu diesem Zeitpunkt der gleichlautende Benennungswunsch einer Straße nach Bärbel Bohley im Bezirk Mitte noch nicht formuliert war, hat das zuständige Fachamt im Stellungnahmever-fahren keine Vorbehalte gegen die Benennung einer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Bärbel Bohley geäußert.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf prüft, ob der Benennungswunsch zu Ehren von Bärbel Bohley aufrechterhalten wird. Eine abschließende Entscheidung sollte in der Ausschusssitzung am 20. April 2016 erfolgen.
Mit E-Mail vom 26.04.2016 teilt die Gruppenleiterin Straßenverwaltung des SGA Marzahn-Hellers-dorf mit, dass „der Ausschuss ..[...].. zugestimmt [hat]. Das SGA Marzahn-Hellersdorf hat somit keine Einwände mehr gegen die Benennung in Bärbel-Bohley-Ring“.
Das Stellungnahmeersuchen des BA Mitte hat abschließend ergeben, dass der Benennungs-absicht des BA Mitte, den großen Straßenring, der die Baufelder C, D und E umfasst, in Bärbel-Bohley-Ring zu benennen, nichts entgegensteht.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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