Drucksache - 2626/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Die BVV hat mit Beschluss der DS 2429/IV am 17.12.2015 beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass bei der Entwicklung der Gebäude des ehemaligen Haus der Statistik (Otto-Braun-Straße 70–72) das Standortentwicklungskonzept „Haus der Statistik: Zentrum für Geflüchtete –Soziales - Kunst – Kreative“ der Initiative Haus der Statistik umgesetzt bzw. umfassend berücksichtigt wird. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, umgehend mit der Initiative die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Projektes abzustimmen und die ggf. erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Projektumsetzung ermöglichen“
Ich frage daher das Bezirksamt: 1. Wann und mit welchem Ergebnis erfolgten Abstimmungen mit der Initiative zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes? 2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Umsetzung des Projektes der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes oder die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes bedarf? 2a.Wenn nein, warum nicht? 3. Sollte für die Umsetzung des Projektes die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes oder die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich sein, wann beabsichtigt das Bezirksamt die erforderlichen Schritte einzuleiten? 3a.Sollte das Bezirksamt diesbezüglich nicht die Absicht haben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen oder die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes zu beschließen, warum nicht?
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