Drucksache - 2439/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2439/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Spreeuferweg: Planungen an der Schillingbrücke zwischen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg abstimmen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2439/IV):
Das Bezirksamt wird beauftragt, die jeweiligen Planungen für den öffentlich nutzbaren Uferweg am südlichen Spreeufer zwischen den Bezirksämtern von Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte abzustimmen. Dabei sollen insbesondere die Ergebnisse der derzeit stattfindenden Bürger*innenbeteiligung zur Entwicklung des Spreeufers in der Nördlichen Luisenstadt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens I-32aa des Bezirksamts Mitte berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt Mitte möge im Bereich südlich der Schillingbrücke insbesondere folgende Punkte prüfen: 1. Die vorhandene Vegetation (Baumbestand) soll im Rahmen einer Biotopen-Kartierung erfasst werden und die erhaltenswerten Bäume sollen als zusätzliches Element der Geschichte der Mauer in den Gartendenkmalschutz aufgenommen werden. 2. Eventuell vorhandenen Reste der Berliner Mauer (z.B. Fundamentreste) sollen erfasst und als weiteres Element des Gartendenkmales eingetragen werden. 3. Vorbehaltlich der Ergebnisses des Bürger*innenbeteiligungsverfahrens zur Entwicklung des Spreeufers in der Nördlichen Luisenstadt, soll im Rahmen eines Informations- und Leitsystems am Spreeuferweg an die Berliner Mauer, insbesondere an Geflüchtete und die im Zusammenhang mit der Berliner Mauer zu Tode gekommenen Menschen erinnert werden. 4. Eine Ausdehnung des offenen Wettbewerb für die Gestaltung des Spreeuferweges (Bebauungsplan I-32aa) des Bezirks Mitte auf die südliche Zufahrt der Schillingbücke. 5. Ein Teil der Fläche ggf. als öffentliches Straßenland auszuweisen, damit diese auch weiterhin für Veranstaltungen genutzt werden kann. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit bei der Neugestaltung die technischen Voraussetzungen zur temporären Bespielung der Fläche (Wasser- und Stromanschluss (mindestens 2x32 A), leistungsfähige Lan-Verbindung, Standfestigkeit für temporäre Aufbauten) berücksichtigt werden können.
Das Bezirksamt hat am 05.07.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Auftrag der BVV, die Planungen für den Spreeuferweg an der Südseite der Schillingbrücke zwischen den Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte abzustimmen, wurde bereits berücksichtigt und wird auch künftig beachtet werden. Bereits im Jahr 2014 fand eine Abstimmung im Stadtplanungsamt Friedrichhain-Kreuzberg statt, in der gegenseitig über den Stand der Planungen für die Uferwege und das weitere Vorgehen berichtet wurde. Friedrichshain-Kreuzberg hatte versucht, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit einem privaten Investor im Zusammenhang mit der Bebauung des BEHALA-Grundstücks, einen öffentlich-nutzbaren Uferweg zu installieren. Diese Lösung ist gescheitert, da der Investor den Kaufvertrag rückabgewickelt hat.
- 2 -
Auch im Rahmen der Bearbeitung des B-Planes I-32aa hat der Nachbarbezirk bereits während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme zur Planung des Bezirks Mitte abzugeben.
Die Grünfläche, die hier Gegenstand der Anfrage ist, liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und auch nicht innerhalb des Sanierungsgebietes Nördliche Luisenstadt. Allerdings ist sie Teil des eingetragenen Gartendenkmals „Luisenstädtischer Kanal“. Auszug aus der Denkmalliste / Gartendenkmale Berlin-Mitte: „Luisenstädtischer Kanal und Engelbecken, Grünzug zwischen Urbanhafen und Schillingbrücke, Kanalanlage, 1848-52 von Peter Joseph Lenné, Kanalzuschüttung 1926-29, Umgestaltung 1929-32 von Erwin Barth und Hans Martin, Veränderungen fünfziger Jahre und nach 1961 (D), Wiederherstellung seit 1992; 1993 Immergrüner Garten, 1995 Wiederherstellung Rosengarten (siehe auch Denkmalliste Friedrichshain-Kreuzberg, Gartendenkmal Luisenstädtischer Kanal).
Zu den konkreten Prüfaufträgen:
Zu 1.) und 2.) Für die Registrierung von Bau- und Gartendenkmälern ist nicht der Bezirk, sondern die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zuständig. Inwiefern der Baumbestand in die Unterschutzstellung einbezogen werden sollte oder ob es relevante Gründe für die Erweiterung des Schutzbereiches „Berliner Mauer“ gibt, muss die Obere Denkmalbehörde (OD) beurteilen.
Zu 3.) Die Vermittlung von geschichtlichen Themen durch spezielle Informationssysteme wird in die Aufgabenstellung des freiraumplanerischen Wettbewerbes für das südliche Spreeufer zwischen Inselbrücke und Schillingbrücke einfließen. Ob dieses Thema auch für die Grünfläche südlich der Schillingbrücke relevant ist, muss erst untersucht werden.
Zu 4.) Die bisherige Planung für diese kleine Grünfläche sieht die Pflanzung eines Baumhaines in Spiegelung der Anlage vor dem Verdi-Gebäude vor. Die Planung erinnert an die Begrenzungen des früheren Luisenstädtischen Kanals. Die Umsetzung der Planung sollte gemäß einer Vereinbarung zwischen den Straßen-und-Grünflächenämtern von Friedrichhain-Kreuzberg und Mitte durch Friedrichshain-Kreuzberg im Zusammenhang mit der Treppenanlage zum Spreeuferweg auf dem BEHALA-Gelände realisiert werden. Diese Maßnahme liegt, wie oben bereits beschrieben, auf Eis. Diese beiden Projekte sind logistisch voneinander abhängig. Eine Einbeziehung dieser Fläche in den Wettbewerb für den Spreeuferweg scheint daher nicht sinnvoll. Es wird aus Sicht der Stadtplanung befürwortet, dass die Planung für diese Fläche im Hinblick auf die Ergebnisse der genaueren Untersuchung durch die OD und in Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung für das südliche Spreeufer nochmals überprüft wird.
Zu 5.) Ob die formulierten Anforderungen zur technischen Erschließung der Fläche und die Ausweisung als Straßenland mit besonderer Zweckbestimmung realisierbar sind, kann erst nach Beteiligung der Denkmalbehörde und Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes zu einer eventuellen Neuplanung geklärt werden. Eine Weiterleitung der Vorstellungen zu den beabsichtigten Nutzungen und der gewünschten technischen Infrastruktur an die zuständigen Fachabteilungen wird zugesichert.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
- 3 -(zu DS 2439/IV)
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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