Drucksache - 2404/IV
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management
BezirksverordnetenversammlungDrucksache M i t t e von Berlin Nr.2404/ IV
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über dieBerufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Albrecht Schönborn und seine Stellvertreterin Frau Wiebke Kunstreich wird als neues beratendes Mitglied und als Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten Mitte benannt:
Frau Katharina Buncke
und als Stellvertreterin
Frau Caroline Herzog
Begründung:
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an.
Das beratende Mitlied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am .11.2015 beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§ 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den
Dr. Hanke Smentek BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule, Sport und Facility Management
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