Drucksache - 2404/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 05.12.2015
2. Beschluss

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

 


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache

M i t t e   von Berlin        Nr.2404/ IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über dieBerufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß

§ 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Albrecht Schönborn und seine Stellvertreterin Frau Wiebke Kunstreich wird als neues beratendes Mitglied und als Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten Mitte benannt:

 

Frau Katharina Buncke

 

und als Stellvertreterin

 

Frau Caroline Herzog

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an.

 

Das beratende Mitlied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am         .11.2015 beschlossen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Smentek

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule,

Sport und Facility Management

 

 
 

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