Drucksache - 2297/IV  

 
 
Betreff: Glyphosat aus Mitte verbannen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.11.2015 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
16.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
20.01.2016 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 06.10.2015
2. BE SozStadt vom 20.01.2016
3. Beschluss
4. Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2297/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Glyphosat aus Mitte verbannen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2297/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk Mitte Pestizide mit dem Bestandteil Glyphosat in der Straßen- und Grünflächenpflege nicht mehr einzusetzen und darüber hinaus sich gegenüber der BSR einzusetzen dieses Mittel nicht mehr zu verwenden. Anstatt von Pestiziden sollen mechanische oder thermische Verfahren zur Unkrautbekämpfung an den betreffenden Stellen genutzt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 01.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 06.02.2012 § 12, darf Glyphosat auch nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden.
In öffentlichen Grün und Erholungsanlagen darf Glyphosat nicht eingesetzt werden, daran hält sich das Straßen- und Grünflächenamt Mitte konsequent.

 

Im Bezirk Mitte werden seit mehreren Jahren keine Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Anträge zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden generell beim Pflanzenschutzamt Berlin gestellt und von dort werden nach Prüfung Genehmigungen erteilt.

 

Mit Schreiben vom 15.02.2016 liegt dem Bezirksamt Mitte nunmehr die Stellungnahme der Berliner Stadtreinigung vor. Diese liegt als Anlage bei.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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