Drucksache - 2220/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Tel.: 45779 Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2220/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über die
Präzisierung und Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet "Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt" im Bezirk Mitte von Berlin vom 11. Mai 2000 gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, veröffentlicht im GVBl. Bln am 21.06.2000, S. 354
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen:
a. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt vom 11.05.2000
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, der bisher das Gebiet zwischen Mollstraße, Bezirksgrenze zu Friedrichshain, Singerstraße, Ifflandstraße, Schil-lingstraße, Alexanderstraße, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee und westliche Berolinastraße umfasste, wird - im Süden bis zur Nordkante der Holzmarktstraße, - im Nordwesten um das Grundstück Karl-Marx-Allee 3 (Haus der Gesundheit) erweitert.
b. Die Präzisierung der Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt vom 11.05. 2000
Begründung Das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt stellt ein einzigartiges städtebauliches Ensemble der Nachkriegsmoderne dar. Die gültige Erhaltungssatzung für das o. g. Gebiet wurde am 11.05.2000 beschlossen. Das Gebiet ist aufgrund seiner zentralen Lage einem zunehmenden Veränderungsdruck ausgesetzt. Das betrifft nicht zuletzt die bisher von der Erhaltungssatzung nicht erfassten Bereiche zwischen Iffland- und Holzmarktstraße. Da das gesamte Gebiet in einer relativ kurzen Zeitspanne von 1959 bis Mitte/Ende der 1960er Jahre in industrieller Bauweise mit orthogonalen Baustrukturen errichtet wurde, ist es als städtebauliche Einheit zu verstehen und in Gänze gleichrangig zu betrachten. Einbezogen in die Erweiterung des Geltungsbereichs werden unter anderm die denkmalgeschützen Gebäude an der Ifflanstraße, an der Magazinstraße und das Haus der Gesundheit an der Karl-Marx-Allee.
Durch die Präzisierung der Erhaltungssatzung sollen die Kriterien für die Zulassung baulicher Veränderungen konkretisiert und eine einheitliche Rechtsgrundlage für diesen historisch bedeutsamen Stadtraum geschaffen werden. Insbesondere sollen - der historische Kontext der Entstehung des Gebiets und damit seine geschichtliche Bedeutung präziser dargestellt werden; - die Aussagen zur städtebaulichen Eigenart, zu Ortsbild, zur Stadtgestalt und zu einelnen Gebäuden differenzierter formuliert werden; - die Aussagen zur Planungsgeschichte des Freiraums, zum Verhältnis von Freiraum und Bebauung sowie zu Elementen des Freiraums qualifiziert werden.
Ziel der Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung und ihrer Überarbeitung ist es, das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt als städtebauliches Ensemble weiterhin zu erhalten und als generationsgerechtes und familienfreundliches Wohngebiet zu stärken.
A) Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BauGB § 15 BzVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den . .2015
Für den Leiter der Abteilung
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