Drucksache - 2058/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Mit Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverbotsverordnung haben Betreiber von Ferienwohnungen die Pflicht die Fremdnutzung anzuzeigen.
1. Wieviel Zweckentfremdungen wurden in den vergangenen Monaten gemeldet? Bitte nach Art der Zweckentfremdung und Zeitraum - bis zum Stichtag und - nach Stichtag unterscheiden.
2. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Zweckentfremdungen?
3. Wieviele von den gemeldeten Zweckentfremdungen haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten und über welchen Zeitraum?
4. Was beabsichtigt das Bezirksamt zu tun, um die Dunkelziffer zu verringern? |
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