Drucksache - 2041/IV  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom Vorsteher der BVV
2. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

.Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (IV. Wahlperiode) vom 27.10.2011 geändert durch Beschluss vom:

 

10.05.2012 (Drucksachen-Nr. 0280/IV); 20.12.2012 (Drucksache-Nr. 0428/IV); 13.06.2013 (Drucksachen-Nr. 0819/IV)

 

Wird auf Grund der Anträge der Fraktionen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Beratung im Ältestenrat am 30.01.2015, 27.02.2015 und 27.03.2015

 

wie folgt geändert:

 

1.§ 13 Abs. 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

 

Die Konsensliste B enthält die zur Abstimmung gestellten Drucksachen, die einzeln aufgerufen, jedoch ohne Debatte unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung über die Konsenslisten abgestimmt werden.“

 

2.§ 13 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Ältestenrat berät gemäß § 60 Abs.2 über Änderungen der Geschäftsordnung.“

Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

3.§ 17 wird wie folgt erweitert:

(5) Sollten sowohl der Ausschussvorsitzende als auch der stellv. Ausschussvorsitzende eine Sitzung wegen Abwesenheit gänzlich oder zeitweise nicht leiten können, erfolgt die Ausschussleitung durch das älteste anwesende Ausschussmitglied bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ausschussleitung durch den Ausschussvorsitzenden oder den stellv. Ausschussvorsitzenden gewährleistet ist.“

 

Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden Absätze 6 und 7.

4.In § 19 Abs.1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

Die in die Ausschüsse überwiesenen Drucksachen können auf die kommende Sitzung vertagt werden, wenn die einbringende Fraktion des Ursprungsantrages einer Vertagung zustimmt.“

Die bisherigen tze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.

5.§ 25 Abs.3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Unter Tagesordnungspunkt 1 der BVV besteht für Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes Mitte, die nicht Bezirksverordnete sind, die Möglichkeit zu Themen, die von bezirklicher Relevanz sind, Fragen zu stellen.“

6.§25 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:

Die Anzahl der Fragen wird je Fragestellerin bzw. Fragesteller auf maximal drei Fragen begrenzt.“

7.In § 25 Abs4 der bisherige Unterabschnitt (4.2) wie folgt gefasst:

Die Dauer dieser Aussprache ist auf 45 Minuten begrenzt. Mitglieder jeder Fraktion / Gruppe, Einzelverordnete und Mitglieder des Bezirksamts haben Rederecht. Zu Beginn der Aussprache ist die Redezeit auf 3 Minuten begrenzt. Allen Fraktionen/Gruppen und Einzelverordneten ist in der Reihenfolge der Stärkeverhältnisse in der BVV die Möglichkeit für mindestens einen Redebeitrag einzuräumen. Sollte nach Ablauf der 45 Minuten die Abstimmung bzw. Ausschussüberweisung der vorliegenden Anträge nicht erfolgt sein, so werden diese ohne weitere Aussprache zur sofortigen Abstimmung bzw. Ausschussüberweisung gestellt.

[Punkt 8 ist gestrichen]

8.    § 37 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

(3) Übernimmt die den Ursprungsantrag einbringende Fraktion den Änderungsantrag, tritt dieser vollumfänglich an die Stelle des Ursprungsantrages. Der Ursprungsantrag erlischt damit“.

9.§ 38 Abs.1 wird wie folgt gefasst:

(1) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nicht fristgemäß nach § 36 Abs. 2, aber spätestens zum Sitzungsbeginn der Vorsteherin / dem Vorsteher und allen Fraktionen von der einbringenden Fraktion schriftlich vorgelegt werden.“

10.§ 43 Abs.3 wird wie folgt neu gefasst:

ndliche Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen maximal  aus 3 Einzelfragen bestehen.“

11.§ 43 Abs.4 wird wie folgt neu gefasst:

ndliche Anfragen dürfen nur aufgerufen werden, wenn die/der anfragende Bezirksverordnete anwesend ist oder ein anwesender Bezirksverordneter/eine anwesende Bezirksverordnete die Frage übernimmt.“

 

. Alle weiteren Änderungswünsche werden abgelehnt.

 

 

 
 

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