Drucksache - 2017/IV  

 
 
Betreff: Bezirksamt baut Hürden für Nisan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Schneider 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 14.04.2015
2. Antwort Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

Vorbemerkung: Das 23. Nisan Internationale Kinderfest soll am 25. und 26.04.2015 am Brandenburger Tor stattfinden. Mit dem Bescheid vom 08.04.2015 wurde die beantragte Sondernutzungserlaubnis durch das Bezirksamt Mitte, aufgrund geltend gemachter Sicherheitsbedenken, abgelehnt.

Eine Sondernutzungserlaubnis für die genannte Fläche ist nur für Veranstaltungen zulässig, die einen besonderen kulturellen Wert aufweisen. Das Nisan Kinderfest zählt zu den größten Veranstaltungen dieser Art im Bundesgebiet und wird von ehrenamtlichen HelferInnen organisiert. Das Nisan Kinderfest setzt im besonderen Maße ein positives Zeichen für gelungene Integration und ein friedliches Miteinander.

 

 

1. Wie erklärt das Bezirksamt die massive Diskrepanz zwischen der Einschätzung des Vs Rheinland, der dem Sicherheitskonzept des Veranstalters eine sehr gute Qualität bescheinigt und der Einschätzung des Bezirksamts, dass das Sicherheitskonzept als nicht schlüssig und mängelbehaftet bewertet? Was unterscheidet die diesjährige Situation von der des Vorjahres?

 

2. Wie kommt das Bezirksamt zur Einschätzung, dass das Veranstaltungsgelände lediglich 30.000 Personen fassen kann?

 

3. Hätten evtl. bestehende Sicherheitsmängel nicht besser durch einen Dialog zwischen dem Bezirksamt und dem Veranstalter frühzeitig beseitigt werden können? Welche Versuche sind unternommen worden, um diese mit dem Veranstalter auszuräumen?

 

4. Wie gelangt das Bezirksamt zur Auffassung, dass weitere Gespräche mit dem Veranstalter nicht mehr zielführend sind (Bescheid vom 08. April 2015)?

 
 

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