Drucksache - 1941/IV  

 
 
Betreff: Tilla-Durieux-Park: Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsge-richts vom 28. Januar 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Bertermann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage
2. Antwort Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Mit welcher rechtlichen Begründung hat das Berliner Verwaltungsgericht am 28. Januar 2015 festgestellt, dass der Tilla-Durieux-Park keine beitragspflichtige Erschließungs- / Grünanlage ist?

 

  1. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen hat das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht vom 28. Januar 2015, in dem festgestellt wurde, dass der Tilla-Durieux-Park keine beitragspflichtige Erschließungs-/Grünanlage ist für den Bezirk Mitte?

 

  1. Hat das Bezirksamt die Absicht, in die Berufung zu gehen und wenn ja, mit welcher Begründung?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen