Drucksache - 1641/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1641/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche in Tiergarten-Süd
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1641/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich Tier-garten-Süd zu verbessern.
Hierzu soll geprüft werden, in wie weit ein Schließdienst für den Spielplatz in der Kurfürsten-straße nach dem Vorbild des Schließdienstes für den Geschichtspark ehemaliges Zellengefängnis eingerichtet werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, wie mindestens an jedem Schultag Spritzen, Kondome und andere Verunreinigungen vor den Schulgebäuden und auf dem Spielplatz deutlich vor Schulbeginn eingesammelt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit diese Maßnahmen durch Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkplätze am Französischen Gymnasium, die Beschäftigten bislang kostenfrei überlassen wurden, während an anderen Standorten Gebühren erhoben wurden, erwirtschaftet werden kann.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersuch zu prüfen, inwieweit ein Zaun vor dem Französischen Gymnasium errichtet werden kann.
Das Bezirksamt hat am 11.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Kinderspielplatz ist mit einem ca. 2 m hohen Zaun eingezäunt. Zurzeit ist der Kinderspiel-platz verschlossen, da er ab dem Sommer umgebaut wird und alle Geräte abgebaut sind. Nach Fertigstellung ist geplant, einen Schließdienst zu beauftragen. Die Kosten dafür betragen ca. 2.600 €/Jahr und müssen aus dem Etat der Grünflächenunterhaltung bestritten werden.
Bezüglich der diversen Verunreinigungen vor den Schulgebäuden, u.a. durch Spritzen, Kondome usw., ist durch die zuständigen Schulhausmeister eine kontinuierliche Kontrolle und Einsammlung von unterschiedlichem Unrat gewährleistet. Die Reinigung des Spielplatzes kann durch das Straßen- und Grünflächenamt nicht täglich durchgeführt werden, da die Stellen in E2 im Zuge des VZÄ-Abbaus gestrichen wurden. Ebenso wurde der noch im Jahr 2014 bereit gestellte Betrag für die Reinigung der Grünanlagen zur Fremdvergabe aus dem Unterhaltungstitel gestrichen. Somit steht nicht ausreichend Personal für die Reinigung zur Verfügung, auch eine Vergabe ist nicht möglich.
Die Bewirtschaftung von Parkplätzen am Französischen Gymnasium betreffend verweist die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0941/IV (s. Anlage).
Hinsichtlich des Zauns vor dem Französischen Gymnasium führt die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management aus: Die Abstimmungsgespräche zum Zaun sind mit dem Denkmalamt abgeschlossen. Allerdings machen es die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde erforderlich, dass die ursprüngliche Planung überarbeitet und ein neues Angebot eingeholt werden muss. Als Zaunform wurde das "Altdeutsche Schuppengeflecht" oder "Schinkelzaun" in der Farbe Anthrazit festgelegt. Der Zaun soll ausschließlich entlang der Derfflinger Str. - vom linken Ende des Schulgeländes über das Grundstück der Villa Maltzahn bis zur Einfahrt des Parkplatzes - erstellt werden. Leider hat die bisherige Angebotsabfrage bei Berliner Metallbearbeitungsfirmen keinen Erfolg gebracht, da diese Firmen die gewünschte Zaunform wegen ihrer Seltenheit nicht im Programm haben bzw. diese nur als Sonderbestellung erhältlich ist. Hinzu kommt, dass wenn die Metallbaufirmen keinen konkreten Auftrag erwarten, sich auch leider nicht die Mühe machen, einen Preis bei seltenen Ausführungen anzubieten. Eine Auftragsvergabe kann somit erst erfolgen, wenn die Kosten abschließend ermittelt worden sind und die Finanzierung geklärt ist.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
-Für den Schließdienst entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2.600 €, bei Kapitel 3810, Titel 51701 - Kosten für den Zaun in noch nicht bekannter Höhe.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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