Drucksache - 1614/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Hausvogteiplatz in den Positiv-Negativ-Katalog zeitnah aufzunehmen und folgenden Passus hierfür einzufügen:
"Hausvogteiplatz 1. Sondernutzungserlaubnisse werden ausschließlich für solche Veranstaltungen , erteilt, die städtebauliche sowie denkmalpflegerische Belange nicht beeinträchtigen sowie die Gesamtansicht und Erlebbarkeit des Hausvogteiplatzes nicht stören. 2. Veranstaltungen müssen dem Charakter des Platzes und der ihn umgebenden Bebauungen gerecht werden. 3. Vor Erlaubniserteilung sind die Anlieger des Platzes zu hören."
Der Ausschuss für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [6 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, CDU, Piraten), 6 Nein-Stimmen (SPD, DIE LINKE), 0 Enthaltungen].
Begründung: Der Hausvogteiplatz in prominenter Lage unseres Bezirks zwischen Friedrichstraße, Unter den Linden und dem Nikolaiviertel und in unmittelbarer Nähe zu Bundesministerien ist derzeit bedauerlicherweise nicht im Positiv-Negativ-Katalog berücksichtigt. Entsprechend den Festlegungen des Positiv-Negativ-Katalogs des Bezirksamts über die Aufnahme zusätzlicher Straßen und Plätze, sollte der Hausvogteiplatz in diesen aufgenommen werden aufgrund seiner historischen Bedeutung, der städtebaulichen Bedeutung des Ortes, wirtschaftspolitischer Auswirkungen von temporären Sondernutzungen auf die unmittelbaren AnliegerInnen sowie deren berechtigten Interessen in Fragen des Lärmschutzes und der Erreichbarkeit der AnliegerInnen. Auch erlaubt die Aufnahme in den Positiv-Negativ-Katalog die Möglichkeit, alle erkennbaren Interessen, abhängig von ihrer Bedeutung für den jeweiligen Ort, ins Verhältnis zueinander zu setzen und abzuwägen. Insbesondere der jüngste Konflikt am Hausvogteiplatz, welcher in 2011 begonnen hat und nun sein Ende genommen hat, hätte vermieden werden können, wenn die AnliegerInnen schon vor drei Jahren zu diesem Sachverhalt - wie im Positiv-Negativ-Katalog genannt - gehört worden wären im Rahmen der Genehmigung der Sondernutzung. |
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