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Betreff: |
Ist Musizieren auf öffentlichen Straßenland als eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion DIE LINKE | Fraktion DIE LINKE |
Verfasser: | Hoff und die übrigen Mitglieder der Fraktion | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass Straßenmusiker/-innen, die häufig hochtalentiert sind und zum Teil ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können, zum kulturellen Flair der Stadt beitragen, und kennt das BA die in diesem inhaltlichen Zusammenhang stehende Online-Petition - initiiert von der Geigerin Olga Cholodnaja - an den Kulturstaatssekretär Tim Renner unter dem Titel "Save the street musicians in Berlin!!!" (2.231 Unterstützer/-innen mit Stand vom 4.9.2014) ?
- Gibt es für den Bezirk Mitte verbindliche rechtliche Regelungen für Straßenmusiker/-innen vor allem hinsichtlich der Standorte und des erlaubten Equipments (z.B. Verwenden einer Sitzgelegenheit, eines Verstärkers) und wenn ja, wo und wie können sich Straßenmusiker/-innen dazu informieren? Wenn es diese verbindlichen rechtlichen Regelungen nicht gibt, nach welchen Gesichtspunkten werden dann Ordnungsmaßnahmen gegenüber Straßenmusiker/-innen vorgenommen wie z.B. das Verhängen von Bußgeldern für auf den Boden gestellte Verstärker bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wird sogar das Instrument beschlagnahmt und wochen- bis monatelang einbehalten?
- Hält das BA, selbst gesetzt den Fall, dass es die unter Pkt. 2 erfragten verbindlichen rechtlichen Regelungen gibt, es angesichts des zu ahndenden Delikts für angemessen, drei Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes und zwei Polizist/-innen (die mit eingeschaltetem Blaulicht zum "Tatort" fuhren) hinzuzuziehen, um einer Musikerin das Instrument (Synthesizer) und den Verstärker zu beschlagnahmen? (Juli 2014, nahe des Berliner Doms Unter den Linden)
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