Drucksache - 1294/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1294/IV)
Das Bezirksamt hat am 20.5.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Begrünte Fassaden mindern die Folgen der zunehmenden baulichen Verdichtung und des Klimawandels. Sie beleben den öffentlichen Straßenraum und können die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Stadtquartieren erhöhen. Begrünte Flächen besitzen die Fähigkeit zur CO² Bindung und Sauerstoffproduktion. Durch verminderte Aufheizung der Gebäudehülle und durch die Verdunstungsleistung der Pflanzen erreichen begrünte Fassaden einen Kühlungseffekt. Der Wasserrückhalt der Pflanzen kann das Kanalsystem bei Starkregen entlasten. Die Pflanzenhülle kann ein natürlicher Schutzschild gegen Wettereinflüsse sein und somit die Lebensdauer der Fassade erhöhen. Begrünte Fassaden leisten einen Beitrag zum Schallschutz, zur Feinstaubbindung und Luftreinigung. Als Lebensraum für Tiere können begrünte Fassaden einen positiven Beitrag zum Artenschutz leisten. Nach energetischer Einschätzung des Projektes durch den Energiebeauftragten des Bezirkes, kann nach einer Vollbegrünung von einer minimalen Einsparung im Winter ausgegangen werden. Die Bedingung für den Winter muss eine immergrüne Bepflanzung sein. Für den Sommer kann keine energietechnische Einschätzung stattfinden, da keine klimatisierten Gebäude im Bestand des Bezirks Mitte sind und somit für die Geräte keine Energie eingespart werden kann.
Eine nichtsachgemäße Installation, Wartung und Pflege einer begrünten Fassade kann zu einer Schädigung an Bauwerken führen. Folgende Grundsätze müssen beachtet werden: Auswahl geeigneter Pflanzen, Auswahl geeigneter Rankhilfen, Auswahl geeigneter, technisch intakter Fassaden und Durchführen der Pflege und der regelmäßigen Kontrolle.
Selbstklimmende Pflanzen (z.B. Efeu) können Reste von Haftorganen hinterlassen, welche mitunter zu Baumängeln oder sogar zu Schäden führen können. Triebspitzen vieler Kletterpflanzen wachsen in Ritzen und Spalten und können dort Bauschäden verursachen. Schlingende Pflanzen mit starkem Wuchs können Schäden durch Spannungen, Umschlingungen oder Hinterwachsung von Bauteilen hervorrufen. Stark wachsende Kletterpflanzen erreichen leicht Regenrinnen und Dachziegel. Durch Laub und Triebe können Wege der Dachentwässerung verstopft werden.
Für unterschiedliche Fassadentypen müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, die als Entscheidungshilfe für die Eignung eines Gebäudes und die Wahl der Begrünung herangezogen werden müssen. Das Gewicht des Begrünungsaufbaus im wassergesättigten Zustand ist zu berücksichtigen. Die Fassade muss eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Die Dimensionierung der Fassadenbegrünung ist unter statischen Gesichtspunkten zu bewerten. Spannungen, die durch Temperaturwechsel entstehen, müssen bedacht werden. Die Baustoffe müssen witterungsbeständig sein. Sowohl bei der Auswahl der Baustoffe als auch bei der Konstruktion sind die Belange des Brandschutzes zu beachten. Bei der Auswahl der Materialien müssen folgende Eigenschaften beachtet werden: Entflammbarkeit, Rauchentwicklung und Tropfen (Schmelzen). Bei der Konstruktion muss ein Überspringen der Flammen verhindert werden, sowohl von Stockwerk zu Stockwerk, als auch von Bauwerk zu Bauwerk. Denkmalschutzaspekte dürften an vielen denkmalgeschützten Gebäuden des Bezirks Mitte einer entsprechenden Begrünung entgegenstehen. Die geografische Ausrichtung des Gebäudes ist zu beachten. Es kann nur an bestimmten Seiten eines Gebäudes sinnvoll sein die Fassade zu begrünen. Die Höhe der zu begrünenden Fassade wird durch die Art der Begrünung, Windverhältnisse in den oberen Stockwerken oder durch die weiterführende Pflege begrenzt (Erreichbarkeit von Außen). Das Bewässerungssystem muss konzipiert und ausreichend dimensioniert sein. Wird Frischwasser oder Brauchwasser genutzt? Je nach Ausführung müssen die technischen Anlagen (z.B. Bewässerungssystem) nach Inbetriebnahme gewartet und erneuert werden.
Aus den verschiedensten Pflanzen und Pflanzenarten müssen die jeweils geeigneten Pflanzen herausgefunden werden. In Abstimmung dazu müssen die Füllstoffe für die Pflanzkästen ausgewählt werden, Substrate oder Substratersatz.
Abschließend muss die Pflege der gesamten Anlage mit allen Pflanzen gewährleistet sein. Hierbei ist an verschiedenste Punkte zu denken: z.B. Düngerzugabe, Rückschnitt, generelle Form-, Erziehungs- bzw. Rückschnitte, Entfernen von Fremdvegetation, Entfernen und Ersetzen von ausgefallener Vegetation, Ergänzung oder Austausch von Substrat bzw. -ersatz. Diese Arbeiten müssen direkt an den Pflanzen vorgenommen werden. Für diese Arbeiten ist eine Hebebühne, Gerüst oder Steiger notwendig.
Um dies alles fach- und sachgerecht zu beurteilen und die Aufrechterhaltung der Anlage gewährleisten zu können, ist ein enormer planerischer und personeller Aufwand notwendig. Verschiedenste Abteilungen des Bezirkes sind mit der Planung, Durchführung und Erhalt einer begrünten Fassade zu beteiligen.
Lässt man in den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die vorzunehmende Anschubfinanzierung außen vor, ergibt sich für den Unterhalt einer begrünten Fassade, nach dem Beispiel der Stadt Wien, ein erheblicher Aufwand. Die Pflanzenbewässerung zum Erhalt der Begrünung nimmt einen Umfang ein, der durch Energieeinsparmaßnahmen nicht zu kompensieren ist.
Nach sorgfältiger Abwägung überwiegen die Nachteile. Eine solche Maßnahme steht in keinem Verhältnis zwischen erzielter Energieeinsparung und investierten sowie laufend benötigten Mitteln.
A. Rechtsgrundlage:
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
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