Drucksache - 1292/IV  

 
 
Betreff: Jährlicher Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Stracke-Gönül 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 26.06.2014
4. Anlage
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                   

Abt.                    Tel.:              32200

Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1292/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Jährlicher Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 1292/IV)

"Jährlicher Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten

das Bezirksamt wird ersucht, am Anfang eines jeden Jahres den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten im Bezirksamt Mitte für das Vorjahr vorzulegen, um eine gleichstellungsgerechte Fach- und Haushaltspolitik zu gewährleisten"

 

Das Bezirksamt hat am 10.06.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu den beigefügten Tätigkeitsbericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              §36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3 BezVG und §2 Abs. 1 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Keine. Aufgrund der Haushaltssperre, konnten keine Ausgaben für Veranstaltungen oder Aktionen getätigt werden. Somit gab es keine Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben.
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 
 

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