Drucksache - 1171/IV
Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für das ausgeschiedene stellvertretende Mitglied, Frau Spitzl, als Vertreterin für die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Depil, wird berufen
Frau Andrea Lang - Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH -
Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).
Gemäß Punkt 6 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung wählt der Jugendhilfeausschuss bei Ausscheiden einer gewählten Vertretung oder Stellvertretung im Laufe der Legislaturperiode die neuen Mitglieder.
Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2013 gewählt worden.
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