Drucksache - 1138/IV  

 
 
Betreff: Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Entscheidung
28.01.2014 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.02.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Vertagt
3. BE Integration vom 28.01.2014
4. BE Soziale Stadt vom 19.02.2014
5. Beschluss
6. VzK vom 06.06.2014
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .05.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1138/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1138/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei beantragten Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz darauf zu achten, dass bei einer Terminierung auf Gedenktage oder Feiertage, eine dem Feiertag angemessene Durchführung gewährleistet ist. Hierbei ist besonders auf die zulässige Beschallung der umliegenden Wohngebäude zu achten.

Alternativ sollte dem Veranstalter eine Ansetzung zu einem anderen Termin angeboten werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.05.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt ist verpflichtet, bei der Erlaubnis von Veranstaltungen die geltende Rechtslage zu beachten.

 

Gemäß § 4 der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsschutz-Verord-nung - FSchVO) vom 5. Oktober 2004 (GVBl. S. 441) sind am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag u.a. öffentliche Tanzveranstaltungen sowie alle sonstigen öffentlichen Veran-staltungen, sofern durch sie die den einzelnen Tagen entsprechende besondere Feiertagsruhe unmittelbar gestört wird, verboten.

 

Die Pfingstfeiertage sind durch diese Verordnung nicht geschützt, so dass eine Erlaubnis von Festen an diesen Tagen rechtlich zulässig ist.

 

Das Berliner Straßengesetz sieht vor, dass Sondernutzungen in der Regel erteilt werden sollen. Für eine Versagung einer Veranstaltung bedarf es somit besonderer Gründe. Diese liegen hier nicht vor.

 

Einschränkungen kann es jedoch aus lärmschutzrechtlichen Gründen geben. Diese Aspekte werden jedoch vom Amt für Umwelt und Naturschutz geprüft und ggf. die Veranstaltung ent-sprechend beauflagt.


- 2 -

              (DS 1138/IV)

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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