Drucksache - 1116/IV  

 
 
Betreff: Glücksspielstaatsvertrag – Sportwetten endlich regulieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Beschluss vom 21.11.2013
3. Version vom 10.04.2014
4. Anlage
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .04.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1116/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Glücksspielstaatsvertrag - Sportwetten endlich regulieren 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1116/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Referat I E

als oberste Landesbehörde für das Glücksspielwesen in Verbindung zu setzen, um die Hinderungsgründe an der Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages zu privaten Wettanbietern insbesondere zur Lizenzvergabe zu eruieren und diese öffentlich zu machen.

Gleichzeitig sollen zum besseren Verständnis auch in Abgrenzung zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin - SpielhG Bln) die Unterschiede beider Rechtsgebiete und damit der unterschiedliche Regelungsspielraum verständlich dargestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am  08.04.2014  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde im Sinn des Ersuchens unterrichtet (s. Anlage).

Sofern eine entsprechende Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Bezirksamt vorliegt, wird eine Information der Öffentlichkeit zur Thematik erfolgen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

Berlin, den            

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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