Drucksache - 0939/IV  

 
 
Betreff: Steuerung der Eingliederungshilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr de Silvie 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 04.06.2013
2. Beschluss vom 13.06.2013
3. Vzk vom 13.08.2013
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                            10.07.2013

Abt.                                  (918)42660

     

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0939/IV

 

 

Vorlage  - zur Kenntnisnahme -

 

über Steuerung der Eingliederungshilfe

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0939/IV):

"Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV jährlich einen Bericht zur Steuerung der Eingliederungshilfe nach SGB XII vorzulegen.

 

Der Bericht soll Folgendes enthalten:

  1. Die von der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales monatlich ermittelten Brutto-Durchschnittssätze (Eingliederungshilfebedarfe) getrennt nach der Art der Eingliederungshilfe (z. B. Substituierte, Heimkosten, BEW);
  2. Die Brutto-Durchschnittssätze des Vorjahres als Vergleichszeiträume hinsichtlich der Entwicklung;
  3. Den Brutto-Durchschnittssatz aller Bezirke zum Ende des jährlichen Abgabetermins im Bezirksvergleich;
  4. Auswertung und Ursachenanalyse durch den Bezirk für den jeweiligen Berichtszeitraum;
  5. Bewertungen der bezirklichen Ausführungen durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales;
  6. Verbesserungsvorschläge zu künftigen Steuerungsmöglichkeiten in der Eingliederungshilfe nach SGB XII.

 

Das Bezirksamt hat am 23. Juli 2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt berichtet der BVV seit 2008 regelmäßig über die Entwicklung der Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), vormals entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen. Die Berichte werden dem Fach- und dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt und auf Wunsch der Ausschüsse dort umfassend erläutert.

 

Dem Bezirksamt ist es in den vergangen Jahren gelungen, die spezifischen Rahmenbedingungen, denen die jeweiligen HbL-Produkte unterliegen, zunehmend umfassend zu analysieren und auf dieser Basis Handlungsmöglichkeiten des Fachamtes zur Ergebnisverbesserung herauszuarbeiten und umzusetzen. Insbesondere für die Eingliederungshilfe muss aber konstatiert werden, dass die Kostenentstehung und -entwicklung aufgrund der mangelnden, vom Sozialamt aber nicht zu beeinflussenden Datenauswertungsmöglichkeiten nicht gänzlich befriedigend analysiert werden kann. So unbefriedigend dies ist, müssen sich das Bezirksamt und die BVV in diesen Fällen mit plausiblen Vermutungen begnügen. Auch das Bezirksamt hält diesen Zustand für unbefriedigend, weiß aber aufgrund des Pilotprojektes zur ambulanten Hilfe zur Pflege um den ungeheuren technischen und personellen Aufwand, die Datenlage zu verbessern. Im Rahmen der bezirklichen Mitarbeit in der AG Transfersteuerung hat das Bezirksamt diesen Umstand bereits mehrfach thematisiert und um Bemühungen für eine berlinweite Verbesserung der Kostentransparenz  gebeten. 

 

In den Jahresberichten 2011 und 2012 wurde aber auch deutlich, dass in vielen Produkten die Kostenentstehung und Kostenhöhe außerhalb der bezirklichen Beeinflussung stehen. In diesen Fällen setzt sich das Bezirksamt für eine vollständige Berücksichtigung der Ausgaben innerhalb der Basiskorrektur ein. In den Jahresberichten 2011 und insbesondere 2012 sind auch die Ergebnisse der Zielvereinbarung in der Eingliederungshilfe (Fallmanagement) umfassend dargestellt. Wie vom Bezirksamt mehrfach ausgeführt - und im Gegensatz zu den Äußerungen in der  Bezirksverordnetenversammlung durch Bezirksverordnete -  sind die Ergebnisse der Zielvereinbarung für die Budgetzuweisung nicht relevant, sondern werden im Rahmen der Basiskorrektur für das jeweils vergangene Jahr berücksichtigt.

 

Der BVV wurde vielfach dargestellt, dass das Bezirksamt Mitte durch die mangelhafte Personalausstattung im Fallmanagement nicht in der Lage ist, den notwendigen Belastungsindikator zu erreichen und somit insgesamt zu einer positiven Zielvereinbarungskennziffer zu gelangen. Durch die Vorgaben zum Personalabbau für das Amt für Soziales wird sich diese Tendenz noch verstärken, so dass Verluste in Höhe von bis zu 300.000 Euro zu erwarten sind.

 

Wie gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung ebenfalls ausgeführt, verfügt das Bezirksamt auch über keine Möglichkeiten, die von der BVV gewünschten Bruttobeträge darzustellen. So teilte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im März 2011 dem Vorsitzenden des Unterausschusses Bezirke des Hauptausschusses zum Thema Entwicklung der Fallkosten in der Eingliederungshilfe mit (damals für die Jahre 2006 - 2008 sowie für den Doppelhaushalt 2010/11), dass die Ermittlung des Brutto-Durchschnittssatzes nach derzeitigem Sachstand nicht möglich ist. In Abstimmung mit Vertretern der Bezirke wurde zur Weiterentwicklung der Zielvereinbarung Fallmanagement als Alternative die Ermittlung des Netto-Durchschnittsatzes (abzüglich des Einkommens) getestet. Die Bewertung der bezirklichen Steuerungsbemühungen erfolgte somit ausschließlich auf der Basis der prozentualen jährlichen Veränderung des Netto-Durchschnittsatzes. Eine gesonderte Erhebung ist nicht möglich, da die Software nicht in der Lage war, den gesamten Bedarf des Leistungsberechtigten auszuwerten, zumal dies auch keine Aussagen über die tatsächlichen Ausgaben zulässt. Eine dann notwendige Verifizierung der Einkommensarten, die den Bedarf mindern und dann die tatsächlichen Ausgaben aufzeigen, wäre aufwendig. Es wurde nicht geklärt, ob dies über die digitale Auswertung leistbar ist. Eine manuelle Erfassung ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden und müsste auch lange vorbereitet werden, da Daten aufwendig händisch in eine gesonderte Datenbank eingepflegt werden müssten. Dies ist beim derzeitigen Personalausstattungsstand nicht leistbar und übersteigt auch bei auskömmlicher Ausstattung den Nutzen um ein Vielfaches. 

 

 

 

r die Haushaltsplanaufstellung relevant ist aber, wie ausgeführt, nicht das Ergebnis der Zielvereinbarung, sondern ausschließlich das HbL-Budget, das sich aus Planmengen pro Produkt und den jeweiligen Zuweisungspreisen zusammensetzt. Das Bezirksamt veranschlagt dieses Budget wie zugewiesen und versucht hrend des Haushaltsjahres mit seinen begrenzten Steuerungsmöglichkeiten sicherzustellen, dass das Budget nur im Rahmen von Entwicklungen überschritten wird, die aller Erfahrung nach der Basiskorrektur unterliegen.

 

Zusammengefasst sieht das Bezirksamt die von der BVV geforderten Punkte 1 - 3r nicht umsetzbar und die Punkte 4 und 6 in den bereits vorhandenen Berichten enthalten an. Die Anregung, die bezirklichen Ausführungen durch die Fachverwaltung bewerten zu lassen, nimmt das Bezirksamt auf. Um der BVV den finanziell so relevanten HbL-Bericht möglichst zeitnah übermitteln zu können, wird dieser Bericht dem Senat aber erst mit der Übersendung an die BVV zur Verfügung gestellt. Sofern der Senat Kapazitäten sieht, dem Ersuchen der BVV zu entsprechen, würde das Bezirksamt der BVV die entsprechenden Bewertungen des Senates dann über die Berichterstattung im Hauptausschuss und im Fachausschuss zur Verfügung stellen. Gleiches gilt, wenn der Senat sich nicht in der Lage sieht, dem BVV-Ersuchen zu folgen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

             

                                         

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

 

                           
 

 

Berlin, den 23. Juli 2013

 

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 
 

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