(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf 1-47 (Bayer) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-47.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Bebauungsplanentwurf 1-47 vom 16.12.2011 für das Gelände zwischen Fennstraße, Müllerstraße, Sellerstraße und Am Nordhafen sowie für die Straße Am Nordhafen, das angrenzende Flurstück 370 und eine Teilfläche der Sellerstraße zwischen Am Nordhafen und der Sellerbrücke im Bezirk Mitte, Ortsteile Wedding und Moabit, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-47 vom 16.12.2011 für das Gelände zwischen Fennstraße, Müllerstraße, Sellerstraße und Am Nordhafen sowie für die Straße Am Nordhafen, das angrenzende Flurstück 370 und eine Teilfläche der Sellerstraße zwischen Am Nordhafen und der Sellerbrücke im Bezirk Mitte, Ortsteile Wedding und Moabit, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
A)Begründung zu I, II:
(s. Anlagen)
B) Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
C)Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke | | Bezirksstadtrat Spallek |
Anlagen
- Bebauungsplanentwurf 1-47
- Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-47 im Bezirk Mitte, Ortsteile Wedding und Moabit (Entwurf)
- Anhörungsergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB v. 02.09.2009 und der erneuten öffentlichen Auslegung vom 17.07.2012 (bereits in der Begründung berücksichtigt)
- Ergebnisse der Wiederholung der Trägerbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2011 und vom 22.07.2012 (bereits in der Begründung berücksichtigt)
- Begründung zum Bebauungsplanentwurf 1-47