Drucksache - 0817/IV  

 
 
Betreff: Bäume ab für alle Zeit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Vierhufe Bü90/Die Grünen Urbatsch Briest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. Beschluss vom 21.03.2013
3. Vzk vom 03.06.2013
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:       .04.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0817/IV                           

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bäume ab für alle Zeit?

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0817/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Ausgleichsmaßnahme für die Bäume entlang des südlichen Spreeuferweges zwischen Lessing- und Moabiter Brücke (vgl. PE 056/13), etwa im zeitlichen Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Sanierung der Uferwege, beabsichtigt bzw. darstellbar ist. Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine Ersatzvornahme kann nicht vorgenommen werden, da die Bäume im Rahmen der Verkehrs-sicherungspflicht vom Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Eigentümer selbst gefällt wurden.

Die Jahreskontrolle der Bäume hat ergeben, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.

Ob im Rahmen der Wegesanierung auch Bäume gepflanzt werden, kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist.

Auf Rückfrage bei dem vom Senat beauftragten Architekturbüro liegt noch keine Entwurfsplanung vor.

Sollte das Bauvorhaben ohne Neupflanzungen ausgeführt werden, wird das Tiefbau- und Land-schaftsplanungsamt nach Abschluss der Maßnahmen Standorte für Baumneupflanzungen prüfen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            keine

 

              b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

                            keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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