Drucksache - 0801/IV  

 
 
Betreff: Blindenleitsystem in den Gebäuden des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Waldeck Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. Beschluss vom 21.03.2013
3. VzK vom 01.04.2014
4. Vertagt 22.05.2014
5. Vertagt 19.06.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      Datum:      03.2014
Abt. Jugend, Schule, Sport, und Facility Management            Tel.:     9018 23700

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0801 / IV

__________________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme-
 

über Blindenleitsystem in den Gebäuden des Bezirksamtes

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0801/IV):
 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern ein Blindenleitsystem in Gebäuden des Bezirks Mitte von Berlin erforderlich ist.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, einen Vorschlag zu entwickeln, wie zunächst in einem der drei Rathäuser ein Blindenleitsystem realisiert werden kann."

 

 

Das Bezirksamt hat am      25.03.2014       beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Blindenleitsysteme sollen Blinden und sehbehinderten Menschen die autonome Orientierung in Gebäuden, Verkehrs- oder Alltagssituationen ermöglichen und erleichtern und bilden damit einen wichtigen Teil für eine barrierefreie Umwelt.

 

ufig werden dabei zum Beispiel gerippte oder genoppte Bodenindikatoren eingesetzt, die mit Hilfe des Taststocks (Blindenstock) ertastet werden können. Neben den Bodenindikatoren gehören auch taktile Übersichts- und Etagenpläne, taktile Türschilder oder Handlaufschilder, ausgestattet mit Braille- oder Pyramidenschrift, um umfassende Blindenleitsysteme zu implementieren. Dabei dienen die taktilen Elemente als Wegweiser im öffentlichen Verkehr, weisen auf Treppen oder Fahrstühle hin oder helfen bei der allgemeinen Orientierung.

 

Taktile Bodenindikatoren können in verschiedenen Formen vorliegen. Rippenplatten sowie Noppenplatten weisen den Weg, die den Indikatoren mit Hilfe ihres Blindenstocks folgen. Die taktilen Bodenindikatoren sowie spezielle Treppen-markierungenssen DIN Maßstäbe erfüllen.

Neben der normalen Beschilderung ist es notwendig, auch die Fluchtweg-beschilderung für blinde oder sehbehinderte Menschen anzupassen.
Es müssen zusätzliche Fluchtwegschilder in Sicht- und Tasthöhe angebracht werden.

                                                                                                                                                                        .


-2-

 

Die Rathausstandorte des Bezirksamtes Mitte sind behindertengerecht begehbar.

Die Ausstattung mit Orientierungssystemen, Piktogrammen, gut lesbaren Türschildern und eine ausreichende Beleuchtung sollen die Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte garantieren.

Eine kontrastreiche Gestaltung der Türblätter und die Entfernung von überflüssigen Informationen sollen die Orientierung erleichtern.

 

Ein ausgesprochenes Blindenleitsystem hat das Bezirksamt Mitte in den Rathäusern nicht, da auf Grund der noch nicht abgeschlossenen organisatorischen Umstrukturierungen ein derart kostenintensives Leitsystem noch nicht angeschafft wurde.

 

Eine vollständige Erneuerung der funktionierenden und teilweise erst kürzlich beschafften Wegeleitsysteme in den drei Hauptstandorten des Bezirksamtes Mitte ist aus finanziellen Gründen (Konsolidierungsbezirk) nicht möglich.

 

Das Bezirksamt Mitte beteiligt sich am Projekt "m4guide" der Abteilung Verkehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Diese entwickelt in Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern ein Reiseinformations- und Zielführungssystem "m4guide" für Berlin-Mitte (www.m4guide.de).

Ziel des Projektes ist es, Blinde und Sehbehinderte auf ihren Wegen zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit Hilfe eines Smartphones über Sprache, akustische Signale oder Vibrationen sicher an ihr Ziel zu leiten.

Dies soll nahtlos sowohl im öffentlichen Straßenraum, in Bus und Bahn als auch innerhalb von Bahnhöfen und Gebäuden realisiert werden.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert. Es begann Anfang letzten Jahres und läuft bis November 2015.

 

Im Rahmen dieses Projektes werden die Rathäuser Mathilde-Jacob-Platz 1 und Karl-Marx-Allee 31 untersucht.

Ein durchgängiges und verkehrsmittelübergreifendes Reise- und Zielführungssystem mit nahtloser Navigation im öffentlichen Straßenraum einschließlich der Nutzung des ÖPNV und der Wegeführung in Gebäuden (öffentliche Gebäude der Berliner Verwaltung oder Bahnhöfe) gibt es bisher für diese Nutzergruppe nicht.

 

Bei der Entwicklung des "m4guide" werden deshalb die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen zugrunde gelegt.

Sie haben die höchsten Anforderungen an die Positionsgenauigkeit, die Zielführung und die begleitenden (Echtzeit-) Informationen.

 

Bisher dienen die Pförtner als Ansprechpartner für diese Personengruppe.

 

Nach Abschluss des Projektes und den Vorschlägen der Projektgruppe, werden wir gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten des Bezirkes die Umsetzung prüfen und weitere Schritte ableiten.

 


                                                                                    - 3 -

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG



B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 
 

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