Drucksache - 0784/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Einrichtung eines Arbeitsgebietes „Anforderungen des demografischen Wandels in Mitte“ (Altenhilfeplanung) bei der OE QPK
Das Bezirksamt hat am 12.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:
Laut dem „Berliner Demografie – Konzept“ von 2009 zeichnet sich der demografische Wandel in Berlin durch „grundlegende Änderungen in der Bevölkerungszahl und -zusammensetzung aus. Diese sind Ergebnis einer gestiegenen Lebenserwartung, einer niedrigen Geburtenrate, des späteren Zeitpunkts, zu dem Eltern ihr erstes Kind bekommen sowie der Zu- und Fortzüge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen. Der Wandel betrifft den Altersaufbau der Gesellschaft, die ethnische und kulturelle Vielfalt genauso wie den Rückgang traditioneller Haushalts- und Familienstrukturen (…) Berlins Bevölkerung wird älter, internationaler und heterogener. Damit sind erhebliche Anpassungsprozesse für die private und öffentliche Infrastruktur sowie für die Integrationsbereitschaft und -fähigkeit der Stadt verbunden.“
Die aktuelle Bevölkerungsprognose für Berlin geht derzeit von einem Bevölkerungszuwachs von rund 7% (mittlerer Variante) aus. Prognostiziert wird darin ein deutlicher Anstieg der Zahl älterer Menschen bis zum Jahr 2030: Die Zahl der älteren Bürgerinnen und Bürger (ab 65 Jahre) wird um rund 29% steigen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dann 22,8% betragen (derzeit 19%). Besonders hoch wird der Anstieg bei den Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 80 und mehr Jahren ausfallen. Ihre Zahl wird von derzeit 148 Tsd. auf dann 267 Tsd. Personen ansteigen (von derzeit 4.2 % auf dann 7,1% der Gesamtbevölkerung). Die Entwicklung gestaltet sich den einzelnen Bezirk unterschiedlich, wird sich jedoch überall bemerkbar machen.
Im Demografie Konzept für Berlin heißt es dazu: „Die älter werdende Stadtgesellschaft verändert Berlin in mehreren Dimensionen: Zum einen stellen sich neue Anforderungen an das unmittelbare Wohn- und Lebensumfeld mit öffentlichem Raum, Grünflächen und Einkaufsorten. Zum anderen sind soziale, kulturelle, ökonomische und politische Rahmenbedingungen zu überdenken und eine älter werdende Stadtgesellschaft wird veränderte Ansprüche an ihr Umfeld haben. Das bedeutet, dass insbesondere in den Handlungsbereichen Wohnen, Infrastruktur und Gesundheit die Belange älter werdender Menschen berücksichtigt werden müssen.“
Ältere und älter werdende Menschen sind heute aktiver und gesünder als frühere Generationen. Sie verfügen in der Regel über bessere finanzielle und persönliche Ressourcen, die sie selbstbestimmt in gesellschaftliche Prozesse einbringen können bzw. wollen oder auch nicht. Die aktuellen Zahlen zur sozio -ökonomischen Entwicklung der Bevölkerung zeigen aber auch, dass zukünftig wieder mit einem Anstieg älterer Menschen gerechnet wird, die von Altersarmut betroffen sind. Gerade der Bezirk Mitte mit seiner spezifischen sozialen Lage wird davon betroffen sein.
In die bezirkliche (Altenhilfe)planung müssen entsprechend der o. g. Anforderungen alle relevanten Bereiche wie z.B. Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Gesundheit, Politik, Seniorenvertretung usw. einbezogen werden und daran mitwirken. Dies erfolgt im Bezirk Mitte u.a. im Rahmen der AG SRO.
Vor diesem Hintergrund sind dem Arbeitsgebiet folgende Aufgaben zugeordnet:
· Analyse der demografischen Entwicklung und Auswirkungen, insbesondere auf die Lage der älter werdenden Bevölkerung, im Bezirk · Entwicklung von ressortübergreifenden und sozialraumorientierten Handlungs-strategien als Grundlage für politische Entscheidungen · Förderung der Entwicklung von Konzepten zum Umgang mit soziodemografischen Veränderungen im Bezirk, wie z.B. der Zunahme an hochaltrigen, chronisch kranken und multimorbiden oder sozial benachteiligten älteren Menschen im Bezirk
Rechtsgrundlage: § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister
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