Drucksache - 0778/IV  

 
 
Betreff: Mauerpark konkret - allumfassende Information sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Die Linke vom 21.02.2013
2. Beschluss vom 21.02.2013
3. VzK vom 04.06.2013
4. Version vom 13.08.2013
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0778/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Mauerpark konkret - allumfassende Information sicherstellen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0778/IV):

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht,

schnellstmöglich im Rahmen einer öffentlichen, vom Bezirksamt Mitte initiierten Informationsveranstaltung die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Entwicklung in Bezug auf die Bebauung der Erweiterungsfläche des Mauerparks nördlich des Gleimtunnels aufzuklären.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, in der nächstmöglichen Sitzung des zuständigen Fachausschusses der BVV-Mitte konkret über den weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens zu informieren. Hierbei ist insbesondere darzustellen, ob und wann es eine Wiederholung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geben wird.

Es soll dargestellt werden, ob und wie die beabsichtigte Bebauung mit dem Flächennutzungsplan vereinbar ist.

Dem Ausschuss sind zeitnah Stellungnahmen aller Nachbarn vorzulegen, die sowohl von der Baumaßnahme als auch von dem zukünftigen Wohngebiet betroffen sind.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-64 wurde in der Zeit vom 18.08.2010 bis 22.09.2010 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt. Hierbei wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden am 15.02.2011 vom Bezirksamt beschlossen, waren am 17.02.2011 Gegenstand der Sitzung der BVV und wurden am 23.02.2011 öffentlich und ausführlich im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne diskutiert.

Am 11.02.2011 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb zur Bebauung nördlich des Gleimtunnels entschieden und das Ergebnis vom 19.03.2011 bis 02.04.2011 in der Brunnenstraße 55 öffentlich ausgestellt.

Am 23.03.2011 wurden die Wettbewerbsergebnisse im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne durch den zuständigen Bezirksstadtrat vorgestellt.

Die der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu Grunde liegenden Planungen und das den Bürgerinnen und Bürgern bekannte Wettbewerbsergebnis, die Planungen des Architekten Lorenzen, sind Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags zwischen dem Land Berlin, dem Bezirk Mitte von Berlin und der CA Immo, in dessen Rahmen der Bezirk Mitte verpflichtet ist, Planungsrecht zu schaffen.

 

                                                                                    - 2 -

 

Die durch die Groth-Gruppe beabsichtigten und dem Ausschuss der BVV und der Presse vorgestellten Änderungen an den bisherigen Planungen bewegen sich im Rahmen der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, wie sie während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne und den Informationsveranstaltungen zum sog. Lorenzenkonzept vorgestellt wurden. Voraussichtlich wird sich die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Wohnungsbaufläche etwas reduzieren.

Von einer erneuten öffentlichen Informationsveranstaltung ist insofern und zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei "Anstoßwirkung" für Hinweise und Stellungnahmen zu erwarten, die über das durchgeführte Beteiligungsverfahren gem. § 3(1) BauGB hinausgehen.

Eine Wiederholung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist insofern vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

In Erledigung der Beschlüsse der BVV zum Städtebaulichen Vertrag und der Verpflichtungen des Städtebaulichen Vertrages selbst drängt das Bezirksamt die Groth-Gruppe, die Konkretisierung ihrer Planung nun soweit abzuschließen, dass die  Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt werden kann.

Es ist beabsichtigt, parallel zur Behördenbeteiligung  die Planungen der Groth Gruppe, die Grundlage der Behördenbeteiligung sind, im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung  wird  außerhalb und unabhängig von den Beteiligungsschritten des Bebauungsplanverfahrens stattfinden und dient der Information der Bürger.

Unverzüglich nach der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen der Behörden sowie der Einarbeitung der erforderlichen Gutachten wird die verfahrensmäßig vorgeschriebene einmonatige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt wird sich die Planung soweit konkretisiert und auf Grund der durchgeführten Behördenbeteiligung verifiziert haben, dass das Bezirksamt im Rahmen einer erneuten Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern neue konkrete und belastbare Informationen geben kann, die die Bürger in die Lage versetzen werden, fundiert zu den Planungsabsichten Stellung zu nehmen.

Die in dem BVV-Beschluss problematisierte Vereinbarkeit der Planung mit den Ausweisungen des FNP wurde von der zuständigen Senatsverwaltung mit Schreiben vom 17.09.2010 festgestellt.

Die in dem BVV-Beschluss geforderte Beteiligung der Nachbarn wird im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. BauGB erfolgen, und wird insofern im Rahmen der Vorlagen zur Kenntnisnahme im Bebauungsplanverfahren auch dem Ausschuss und der BVV vorgelegt werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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