Drucksache - 0764/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0764/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Bezirkliches Fundraising-Management einsetzen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0764/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob
Das Bezirksamt hat am19.11.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Beantwortung der Drucksache setzte die Beteiligung aller Abteilungen des Bezirksamtes voraus. Folgendes Ergebnis ist nach fachlicher Würdigung der BVV zur Kenntnis zu geben:
Zu 1.
Das Einwerben von Spenden, Stiftungs- und Unternehmensmitteln sowie Nachlässen wird aktiv durch die dafür in Frage kommenden Ämter des Bezirksamtes Mitte betrieben. In der Anlage wird - zur Verdeutlichung des Umfanges und der Anwendungsbereiche - eine Zusammenfassung nach folgenden Finanzierungsquellen für das Kalenderjahr 2012 angeboten: Einwerbung privater Mittel, Komplementärmittel der Projektträger im Rahmen eines Projektfonds, Ko-Finanzierung durch Stiftungen, Fördermittel aus Bundes- oder Landesprogrammen, Mittel der Fördervereine, Zweckbindung vorhandener Ressourcen und Sonstige.
Das monetäre Gesamtvolumen beträgt nach dieser Übersicht über 11 Mio. ?.
Die Zusammenstellung in der als Anlage 1 angefügten tabellarischen Übersicht weist die Aktivitäten der Fachbereiche des Bezirksamtes Mitte exemplarisch für das Kalenderjahr 2012 auf dem Gebiet des Fundraising-Managements aus. Frage 1 kann somit bejaht werden.
Zu 2.
Das Feedback der Ämter und Organisationseinheiten des Bezirksamtes lässt den Schluss zu, dass die Fachbereiche mit den größten "Einwerbepotentialen" mit dafür qualifiziertem Personal ausgestattet sind. Daneben gibt es kleinere Organisationseinheiten, die einer Qualifizierung eines Mitarbeiters zum/-r Fundraising-Beauftragten positiv gegenüber stünden, wenn dafür zusätzliche Stellen im Stellenplan des Bezirksamtes Mitte zur Verfügung gestellt würden (VZÄ-Neutral). Eine Quantifizierung der möglichen Bedarfe und Volumina der Mittelbeschaffung wurde dieser Aussage nicht zugrunde gelegt.
Das Bezirksamt verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal um in den "Potentialbereichen" dringend erforderliche Geldmittel zu 1. zu beschaffen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 19.11.2013
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