Drucksache - 0764/IV  

 
 
Betreff: Bezirkliches Fundraising-Management einsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Vierhufe 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.03.2013 
18.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.06.2013 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.02.2013
2. BE Hauptausschuss vom 13.06.2013
3. BE Hauptausschuss vom 04.06.2013
4. vertagt am 13.06.2013
5. Beschluss vom 22.08.2013
6. VzK vom 26.11.2013
7. Anlage_Tabelle
8. Vertagung
9. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              32161

Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0764/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bezirkliches Fundraising-Management einsetzen!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0764/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob

 

  1. die Einwerbung von Stiftungs- und Unternehmensmitteln sowie die ggf. projektbezogene Gewinnung von Spenden und Nachlässen aktiv vorgenommen werden kann.
  2. mit der Qualifizierung eines Mitarbeiters zum/-r Fundraising-Beauftragten zusätzliche und in Anbetracht der prekären Haushaltssituation des Bezirks dringend erforderliche Geldmittel im Sinne von 1. zu beschaffen sind.

 

Das Bezirksamt hat am19.11.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Beantwortung der Drucksache setzte die Beteiligung aller Abteilungen des Bezirksamtes voraus. Folgendes Ergebnis ist nach fachlicher Würdigung der BVV zur Kenntnis zu geben:

 

Zu 1.

 

Das Einwerben von Spenden, Stiftungs- und Unternehmensmitteln sowie Nachlässen wird aktiv durch die dafür in Frage kommenden Ämter des Bezirksamtes Mitte betrieben. In der Anlage wird - zur Verdeutlichung des Umfanges und der Anwendungsbereiche - eine Zusammenfassung nach folgenden Finanzierungsquellen für das Kalenderjahr 2012 angeboten: Einwerbung privater Mittel, Komplementärmittel der Projektträger im Rahmen eines Projektfonds, Ko-Finanzierung durch Stiftungen, Fördermittel aus Bundes- oder Landesprogrammen, Mittel der Fördervereine, Zweckbindung vorhandener Ressourcen und Sonstige.

 

Das monetäre Gesamtvolumen beträgt nach dieser Übersicht über 11 Mio. ?.

 

 

Die Zusammenstellung in der als Anlage 1 angefügten tabellarischen Übersicht weist die Aktivitäten der Fachbereiche des Bezirksamtes Mitte exemplarisch für das Kalenderjahr 2012 auf dem Gebiet des Fundraising-Managements aus. Frage 1 kann somit bejaht werden.

 

 

Zu 2.

 

Das Feedback der Ämter und Organisationseinheiten des Bezirksamtes lässt den Schluss zu, dass die Fachbereiche mit den größten "Einwerbepotentialen" mit dafür qualifiziertem Personal ausgestattet sind. Daneben gibt es kleinere Organisationseinheiten, die einer Qualifizierung eines Mitarbeiters zum/-r Fundraising-Beauftragten positiv gegenüber stünden, wenn dafür zusätzliche Stellen im Stellenplan des Bezirksamtes Mitte zur Verfügung gestellt würden (VZÄ-Neutral). Eine Quantifizierung der möglichen Bedarfe und Volumina der Mittelbeschaffung wurde dieser Aussage nicht zugrunde gelegt.

 

Das Bezirksamt verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal um in den "Potentialbereichen" dringend erforderliche Geldmittel zu 1. zu beschaffen.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

Berlin, den 19.11.2013

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 
 

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