Drucksache - 0753/IV  

 
 
Betreff: Zentrale Baustellenkoordination und Schlagloch-Programm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Resche Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU, Piraten vom 19.02.2013
2. Beschluss vom 21.02.2013
3.Vzk vom 03.06.2013
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:          .05.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0753/IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über              

 

Zentrale Baustellenkoordination und Schlagloch-Programm

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0753/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, bereits vor der Einführung einer landesweiten Baustellenkoordination die im Bezirk geplanten oder durchgeführten Baustellen per Veröffentlichung im Internet mit ihrer geplanten Dauer anzukündigen. Baustellen am Bezirksrand sollen zudem mit den Nachbarbezirken, Baustellen auf Hauptverkehrsstraßen zusätzlich mit dem Senat/VLB koordiniert werden. Eingeschlossen sind auch Baumaßnahmen Dritter, wie z.B. der Wasserversorger.

 

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Mittel aus dem sog. "Schlagloch-Programm" den Bezirken nicht mehr als Schlaglochprogramme zur Verfügung gestellt werden und weiterhin die Jährlichkeit der Mittel aufgehoben wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am 14.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Eine zentrale Baustellenkoordination durch den Bezirk Mitte ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Neben der dafür nicht ausreichenden Personalausstattung gibt es darüber hinaus keinerlei Rechtsgrundlagen die private Bauherren oder Leitungsverwaltungen zwingen, ihre geplanten Baumaßnahmen frühzeitig beim Bezirk anzumelden.

 

Ferner obliegt die Informations- und Koordinierungspflicht bei Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz gem. Zuständigkeitskatalog zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG) der Verkehrslenkung Berlin (VLB). In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung zur Drucksache 1974/III aus Mai 2011, welche eine ähnliche Thematik behandelte.

 

Ungeachtet dessen erscheinen die im Beschluss festgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Baustellenkoordination nicht zielführend.

Im Nachgang der im letzten Jahr gemachten Erfahrungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitreichende Veränderungen im Verfahrensablauf zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung von Baumaßnahmen, mit dem Ziel eine verbesserte Baustellenkoordination zu erreichen, eingeleitet.

 

 

- 2 -

 

Im Rahmen dieses Prozesses hat der Bezirk eng mit dem Staatssekretär Herrn Gaebler zusammengearbeitet und mit fachlichen Hinweisen zur Verbesserung der Situation unterstützt.

 

Durch die Einführung einer eigenen Koordinierung würden die laufenden Koordinationsvorgänge der VLB unterlaufen und somit die Maßnahmen des Senates konterkariert.

 

Hinsichtlich der Forderung sich dafür einzusetzen, dass die sog. "Schlagloch-Programmmittel" künftig nicht in Form von Sonderprogrammen zur Verfügung gestellt werden, ist festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bereits eine Erhöhung der bezirklichen Straßenunter-haltungsmittel beschlossen und in den Veranschlagungsleitlinien festgeschrieben hat.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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