Drucksache - 0705/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0705/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Wasser auf die Spielplätze am Aktiven Zentrum Turmstraße
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0705/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht kurzfristig zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit dem Aktiven Zentrum Turmstraße und den Quartiersmanagementgebieten Moabit-West und Moabit-Ost auf den Spielplätzen an der Turmstraße 87a und der Zwinglistraße 18 durch Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds und der anliegenden Kita die Wasserläufe wiederhergestellt und noch in diesem Sommer zum Spielen zur Verfügung gestellt werden können.
In Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagementgebieten soll dabei erwogen werden, inwieweit eine aktive Elternarbeit initiiert werden kann, um durch eine höhere Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner die Anlage künftig vor Beschädigungen zu schützen
Das Bezirksamt hat am 26.03.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Beide Einrichtungen, sowohl der Spielplatz Turmstraße 87a als auch der Spielplatz Zwinglistraße 18 waren ursprünglich mit entsprechenden Gerätschaften ausgestattet. In beiden Fällen mussten diese wegen wiederholter mutwilliger Beschädigungen abgebaut werden. Für eine Wieder-In-Betriebnahme müsste sowohl die Finanzierung der Einrichtung, als auch die Finanzierung des Unterhalts gesichert sein. Dies ist nicht gegeben. Eine Herstellung aus Mitteln des AZ Turmstraße ist dabei grundsätzlich möglich, aufgrund der Programm-Systhematik aber auf keinen Fall kurzfristig. Beide Spielplätze sind noch nicht in die Programmplanung eingespeist worden. Ist schon der allgemeine Unterhalt aufgrund der Haushaltssituation nicht als gesichert zu bezeichnen, so wird dies durch den zu erwartenden erhöhten Aufwand infolge von Vandalismus noch dramatisch verschärft.
Eine Aktivierung von Bürgern zum Schutz vor Zerstörungen wird grundsätzlich positiv bewertet, kann aber in den genannten Situationen auch keine Lösung bieten. Eine Kontrollfunktion wäre nicht ausreichend gegeben, da diese nicht in den Abend- und Nachtstunden gewährleistet werden könnte. Das Bezirksamt begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz, die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass dies allein keine Sicherheit vor Zerstörungen bietet.
Für die Investition von Mitteln, welche darüber hinaus zuvor noch beschafft werden müssten, wären verbindliche Zusagen zur Finanzierung des Unterhalts unabdingbare Voraussetzung. Der Einsatz von Fördermitteln ist grundsätzlich an eine verbindliche Zusage des Fördergeldnehmers gebunden, die mit der Förderung hergestellte Maßnahme für einen Mindestzeitraum zu erhalten. Dies ist im Moment seriös nicht möglich, da die zu erwartenden Aufwendungen nicht erbracht werden könnten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
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