Drucksache - 0670/IV  

 
 
Betreff: Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Schauer-Oldenburg für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
15.01.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
12.02.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
12.03.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
09.04.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
14.05.2013 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
11.06.2013 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.12.2012
2. BE Soziales und Bürgerdienste vom 11.06.2013
3. Abgelehnt in der BVV am 13.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Senat und Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Rahmenbedingungen zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen mit dem Ziel der Sicherung einer breiteren Wahlbeteiligung einzusetzen.

 

Dabei sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen erfolgt zeitgleich mit Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen

 

2. Die Stimmabgabe zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen ist in jedem Wahllokal im Bezirk möglich.

 

3. Möglichkeit der Briefwahl, entsprechend dem Modus der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

 

4. Die Kosten für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung sind den Bezirken zu erstatten.

 

Über den Beschluss sind auch die anderen Bezirksämter Berlins zu informieren.

Der Vorsteher wird ersucht, diesen Beschluss dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin und den anderen Vorsteherinnen und Vorstehern der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zur Kenntnis zu bringen.

Eine erste Berichterstattung durch das Bezirksamt erfolgt zur Tagung der BVV im Februar 2013.

 

 

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages (5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 
 

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