Drucksache - 0670/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Senat und Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Rahmenbedingungen zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen mit dem Ziel der Sicherung einer breiteren Wahlbeteiligung einzusetzen.
Dabei sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen erfolgt zeitgleich mit Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen
2. Die Stimmabgabe zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen ist in jedem Wahllokal im Bezirk möglich.
3. Möglichkeit der Briefwahl, entsprechend dem Modus der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.
4. Die Kosten für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung sind den Bezirken zu erstatten.
Über den Beschluss sind auch die anderen Bezirksämter Berlins zu informieren. Der Vorsteher wird ersucht, diesen Beschluss dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin und den anderen Vorsteherinnen und Vorstehern der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zur Kenntnis zu bringen. Eine erste Berichterstattung durch das Bezirksamt erfolgt zur Tagung der BVV im Februar 2013.
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages (5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
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