Drucksache - 0658/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin 09.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0658/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Grünes Licht für Sportveranstaltungen im Bezirk!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0658/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht dazulegen, wie sich im Ergebnis der Beschlüsse der BVV und der Berichterstattung durch das BA in den Vorjahren (u.a. Drs. 1072/III) die Genehmigungspraxis für nichtkommerzielle Sportveranstaltungen außerhalb von Sportanlagen im Hinblick auf Vereinfachung und Entbürokratisierung verändert hat. Es wird gebeten dazulegen,
Der Bezirkssportbund und auch ihm nicht angehörende Sportvereine des Bezirks sind bei der Berichterstattung einzubeziehen. Der Vergleich mit der Genehmigungspraxis in anderen Bezirksämtern ist ausdrücklich erbeten.
DS 0658/IV
Das Bezirksamt hat am 15.10.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ergänzend zum Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.03.2013, welcher von der BVV am 18.04.2013 zur Kenntnis genommen wurde, teilt das Bezirksamt mit, dass weder der Bezirkssportbund noch die Sportvereine zu eventuellen Problemen und Beschwerden hinsichtlich der Genehmigungspraxis im BA Stellung genommen haben. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass hier kein weiterer Regelungsbedarf besteht.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0658/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Grünes Licht für Sportveranstaltungen im Bezirk!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0658/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, wie sich im Ergebnis der Beschlüsse der BVV und der Berichterstattung durch das BA in den Vorjahren (u.a. Drs. 1072/III) die Genehmigungs-praxis für nichtkommerzielle Sportveranstaltungen außerhalb von Sportanlagen im Hinblick auf Vereinfachung und Entbürokratisierung verändert hat. Es wird gebeten darzulegen,
Der Bezirkssportbund und auch ihm nicht angehörende Sportvereine des Bezirks sind bei der Berichterstattung einzubeziehen. Der Vergleich mit der Genehmigungspraxis in anderen Bezirksämtern ist ausdrücklich erbeten."
Wie bereits im Schlussbericht zum BVV-Beschluss DS-Nr. 1072/III vom 18.12.2008 dargelegt, ist eine eigenständige Koordinationsstelle für Sportveranstaltungen personalwirtschaftlich nicht vertretbar. Die gewünschte Koordinierungsfunktion wird vom Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt Mitte de facto wahrgenommen. Die Veranstalter langjähriger Sportveranstaltungen wenden sich unmittelbar an dieses Amt, da ihnen dessen Zuständigkeit bekannt ist. Darüber hinaus wurde auch der in dem genannten Schlussbericht angekündigte Einheitliche Ansprechpartner gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie bei der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Mitte eingerichtet. Dort sind allerdings bisher keine Anfragen oder Anträge zu Sportveranstaltungen eingegangen.
Bezüglich der Veranstaltungsliste und der Genehmigung von Sportveranstaltungen im Rahmen eines "vereinfachten Verfahrens" wird auf den oben genannten Schlussbericht verwiesen, in welchem bereits dargelegt wurde, dass ein solches Verfahren rechtlich nicht zulässig ist. Daher wurde keine solche Liste angelegt und es wurden auch keine Genehmigungen auf diesem Wege erteilt.
Zur Genehmigungsdauer regelmäßig wiederkehrender Sportveranstaltungen ist auf folgende Umstände hinzuweisen: Die Anträge werden in der Regel sehr frühzeitig (diverse Monate im Voraus) gestellt. Dies praktizieren die Veranstalter so, um sich den gewünschten Ort und Zeitraum zu sichern. Eine Bearbeitung ist in diesem Stadium für die Behörde noch nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch keine konkretisierenden Unterlagen vorgelegt werden. Erst wenn die Veranstalter im Laufe der Zeit ihre Planungen ausgearbeitet und mit allen beteiligten Behörden abgestimmt haben, kann die endgültige Bearbeitung erfolgen. Dies geschieht häufig innerhalb weniger Tage, längstens in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der letzten Unterlagen.
Bezüglich eventueller Probleme und Beschwerden hinsichtlich der Genehmigungspraxis des Bezirks wird das Bezirksamt im Schlussbericht Stellung nehmen, sobald die Rückläufe von den Sportvereinen vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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