Drucksache - 0587/IV  

 
 
Betreff: Wettbewerbsauslobung Bauvorhaben Bachstraße 1-2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 13.11.2012
GA_0587IV

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      In welchem Rahmen erfolgte die Abstimmung zwischen dem Eigentümer/Vorhabenträger HWS und dem Bezirksamt Mitte bei der Erstellung des Auslobungstextes für den „Städtebaulichen Wettbewerb mit teilweiser hochbaulichen Vertiefung Wohnungsbau Bachstraße 1-2“?

1a.              Inwieweit erfolgte dabei insbesondere eine Abstimmung bezüglich der GFZ/GRZ-Kennzahlen, wie positionierte sich das Bezirksamt dabei und was waren die jeweiligen Gründe hierfür?

 

2.      Ist es zutreffend, dass im Rahmen der beiden Werkstattgespräche (9.5.2012 und 13.6.2012) KEINE Diskussion und Festlegung über konkrete GFZ/GRZ-Kennzahlen erfolgte?

2a.               Wenn ja, warum wurde - entgegen der derzeit im § 17 BauNVO geregelten GFZ von 1,2 - im Rahmen des Auslobungstextes festgelegt, dass eine GFZ von mindestens 2,0 und eine GRZ von 0,8 angestrebt wird?

2b.              Wenn ja, warum erklärte das Bezirksamt im Rahmen desckfragenkolloqiums am 24.10.12 sogar darüber hinaus: „…. ist aus Sicht des Bezirksamtes auch eine höhere GFZ bis 2,5 vorstellbar“?

l

3.      Welchen Sinn macht aus Sicht des Bezirksamtes ein Beteiligungsverfahren (zwei Werkstattgespräche unter Teilnahme von Vertretern der BVV, der Akademie der Künste, des Bürgerverein Hansaviertel, der Gewerbetreibenden des Viertels sowie der Eigenmer der Nachbargrundstücke ) r welches sich das Bezirksamt auch schon mal gern selbst lobt wenn am Ende die eigentlich wichtigen Festlegungen (Bebauungsdichte) dann doch allein vom Eigentümer/Vorhabenträger und dem Bezirksamt festgelegt werden und damit das Beteiligungsverfahren ohne jegliche Behandlung dieses entscheidenden Punktes ad absurdum gehrt wird.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen