Drucksache - 0587/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. In welchem Rahmen erfolgte die Abstimmung zwischen dem Eigentümer/Vorhabenträger HWS und dem Bezirksamt Mitte bei der Erstellung des Auslobungstextes für den „Städtebaulichen Wettbewerb mit teilweiser hochbaulichen Vertiefung – Wohnungsbau Bachstraße 1-2“? 1a. Inwieweit erfolgte dabei insbesondere eine Abstimmung bezüglich der GFZ/GRZ-Kennzahlen, wie positionierte sich das Bezirksamt dabei und was waren die jeweiligen Gründe hierfür?
2. Ist es zutreffend, dass im Rahmen der beiden Werkstattgespräche (9.5.2012 und 13.6.2012) KEINE Diskussion und Festlegung über konkrete GFZ/GRZ-Kennzahlen erfolgte? 2a. Wenn ja, warum wurde - entgegen der derzeit im § 17 BauNVO geregelten GFZ von 1,2 - im Rahmen des Auslobungstextes festgelegt, dass eine GFZ von mindestens 2,0 und eine GRZ von 0,8 angestrebt wird? 2b. Wenn ja, warum erklärte das Bezirksamt im Rahmen des Rückfragenkolloqiums am 24.10.12 sogar darüber hinaus: „…. ist aus Sicht des Bezirksamtes auch eine höhere GFZ bis 2,5 vorstellbar“? l 3. Welchen Sinn macht aus Sicht des Bezirksamtes ein Beteiligungsverfahren (zwei Werkstattgespräche unter Teilnahme von Vertretern der BVV, der Akademie der Künste, des Bürgerverein Hansaviertel, der Gewerbetreibenden des Viertels sowie der Eigentümer der Nachbargrundstücke ) – für welches sich das Bezirksamt auch schon mal gern selbst lobt – wenn am Ende die eigentlich wichtigen Festlegungen (Bebauungsdichte) dann doch allein vom Eigentümer/Vorhabenträger und dem Bezirksamt festgelegt werden und damit das Beteiligungsverfahren ohne jegliche Behandlung dieses entscheidenden Punktes ad absurdum geführt wird.
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