Drucksache - 0492/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt ein Bedarfsgutachten für den Antrag zum Erhalt der Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau West zur Verwirklichung des Projekts „Außenschwimmbecken Stadtbad Tiergarten“ benötigt?
2. Wenn ja, warum und wie wurde der entsprechende Antrag auf Fördermittel in der Vergangenheit gestellt?
2a. Sind die seinerzeit erstellten Bedarfsgutachten nicht mehr aktuell?
3. Ist es zutreffend, dass ein Planungsbüro angeboten hat, ggf. ein entsprechendes Bedarfsgutachten bis Ende September 2012 zum Preis von 750 € zzgl. Mehrwertsteuer zu erstellen?
4. Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt der Auffassung ist, dass für ein Bedarfsgutachten kein Geld vorhanden sei?
5. Ist es darüber hinaus zutreffend, dass ein solches Gutachten für den o.g. Antrag aus dem Förderprogramm Stadtumbau West bis Ende September vorliegen muss?
6. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau im Stadtbad Tiergarten?
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