Drucksache - 0476/IV  

 
 
Betreff: Räume der Stadtteilvertretung "mensch.müller"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Kiske Fraktion der SPD Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Entscheidung
05.11.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
07.01.2013 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.09.2012
2. BE TraBü vom 07.01.2013
3. Beschluss vom 24.01.2013
4. Vzk vom 11.03.2013
5. in BVV vom 21.03.2013 abschließend z K genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0476/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Räume der Stadtteilvertretung „mensch.müller“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0476/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Räume und die vorhandene Büroausstattung der Stadtteilvertretung „mensch.müller“, Trifftstraße 2, 13353 Berlin, nicht parallel anderweitig gewerbliche bzw. teilgewerblich genutzt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die in der Triftstraße 2 angemieteten Räumlichkeiten sind für die Aktivitäten im Rahmen des Aktiven Zentrums und Sanierungsgebiets im Auftrag des Bezirks Mitte von Berlin durch das Büro Jahn, Mack & Partner angemietet worden.

Die Anmietung des Vor- Ort Büros in der Triftstraße 2 verursacht beim Bezirk jährliche Gesamtkosten von ca. 13.078,80 € (Miete, Reinigung, Telefon, Internet, Strom).

 

Die Begehung und Auswahl der Räumlichkeiten erfolgte zusammen mit Vertretern der Stadtteilvertretung, die der Anmietung und der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten in der Triftstraße 2 ausdrücklich zugestimmt haben.

Es wurde mit der Stadtteilvertretung besprochen und vereinbart, dass diese Räume nicht ausschließlich für die Stadtteilvertretung zur Verfügung stehen. Vielmehr sind diese Räume für das Aktive Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße. Diese Räume und deren Ausstattung können und sollen von all denen genutzt werden, die Projekte im Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet durchführen bzw. andere Aktivitäten, die im direkten Zusammenhang zum Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet stehen. Das sind z.B. Veranstaltungen des Geschäftsstraßenmanagement, der Prozesssteuerung, Organisationstreffen für durch das Aktive Zentrum geförderte Kulturveranstaltungen u.s.w. Die Stadtteilvertretung genießt keinen Alleinnutzungsanspruch. Sie ist lediglich einer der Nutzer dieser Räumlichkeiten. Für den Raum gibt es einen Belegungsplan der mit dem Mieter der Räume, dem Prozesssteuerer Jahn, Mack & Partner, abgestimmt werden muss.

Siehe hierzu folgenden Auszug aus dem Überlassungsvertrag (Schlüsselvertrag):


„Das Vorortbüro in der Triftstraße 2 wird von der Stadtteilvertretung, dem Geschäftsstraßenmanagement (Planergemeinschaft), dem Platzmanagement (Gangway e.V.) und Jahn, Mack & Partner sowie der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Mitte und weiteren Akteuren im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge und Tätigkeiten für das Sanierungs- und AZ-Gebiet Müllerstraße genutzt. Die Nutzung der Räume ist zwischen diesen abzustimmen. Es dient insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit im Gebiet.“

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Wenn z.B. Akteure Veranstaltungen und Projektvorbereitungen im Zusammenhang mit dem Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße in diesen Räumlichkeiten vorbereiten, ist dies aus Sicht des Bezirksamt Mitte von Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Prozesssteuerer ausdrücklich gewünscht. Nur durch die aktive Mitarbeit engagierter und kreativer Persönlichkeiten kann das Erreichen der Sanierungsziele sichergestellt werden, nämlich die kulturelle und wirtschaftliche Belebung des Hauptzentrums Müllerstraße. Es ist ausdrückliches Ziel des Förderprogramms Aktives Zentrum, dass sich lokale Akteure für das Gebiet stark machen. Diese sollen auch die Möglichkeit erhalten, die Räumlichkeiten in der Triftstraße 2 für organisatorische und vorbereitende Treffen nutzen zu können. Dabei kann und soll auch nicht verhindert werden, dass die lokalen Akteure mit der Durchführung von geförderten oder anderen Veranstaltungen im Sinne der Sanierungsziele auch Eigeneinkünfte erzielen.

Ziel ist es nachhaltige und selbsttragende Strukturen zu schaffen, die in absehbarer Zeit auch ohne städtebauliche Fördermittel existieren können. Der Ausschluss jeglicher gewerblicher oder teilgewerblicher Nutzung wäre in diesem Sinne realitätsfremd und kontraproduktiv für das Aktive Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße. Im Rahmen der Sitzung des Beirats (Sprecher der Stadtteilvertretung, Bezirksamt, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Prozesssteuerer) im September 2012 wurde sich darauf verständigt, die Nutzung des Vor Ort Büros im Beirat formlos abzustimmen.

 

 

 

Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                                  Bauen Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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