Drucksache - 0474/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: Mitte von Berlin0474/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Planungsziele des vorhabenbezogenen Bauplans II-125-VE überdenken
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0474/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-VE aufzugeben und für dieses Gebiet neue Planungsziele zu definieren. Anstelle des derzeit geplanten Nahversorgungszentrums und Parkhauses sollen folgende Ziele verfolgt werden, (i) Schaffung von Wohnraum (ii) gewerbliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einzelhandel und Gastronomie
Das Bezirksamt hat am 12.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 als Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1VE Folgendes beschlossen:
„Die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE zugrundeliegenden Vorhabenkonzepts: Neben der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss ist die Entwicklung von Wohnen in den Obergeschossen (3 Vollgeschossebenen) bei Reduzierung der Stellplätze auf eine Ebene geplant. Die Änderung beinhaltet auch die Überarbeitung der architektonischen Gestalt inkl. der Fassade des Gebäudes. Als Folge der Modifizierungen des geplanten Vorhabens wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. des Umweltberichts entsprechend überarbeitet.
Auf Grundlage dieser Änderungen des Vorhabens / vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt eine erneute Beteiligung der Behörden sowie eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.“
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen Wirtschaft und Ordnung
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