Drucksache - 0445/IV  

 
 
Betreff: Erhalt des Angebots der Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstraße 118
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lüthke Dr. Reuter 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsantrag vom 15.08.2012
2. Beschluss vom 14.09.2012
3. VzK vom 04.12.2012
4. Vertagt in die BVV am 24.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

.11.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0445/IV

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  Erhalt des Angebots der Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstraße 118“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0445/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die bisherige Arbeit der Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstraße 118 zu erhalten.

Dafür ist in kürzester Zeit ein neuer Standort zu suchen, auf den folgende Kriterien zutreffen:

 

-          Aufgrund der geringeren Mobilität, insbesondere von Hochbetagten, ist ein Standort in unmittelbarer Nähe (Umkreis von maximal 1000 Metern) zum bisherigen Standort zu suchen.

-          Der neue Standort muss kostenneutral für den Bezirk Mitte in Berlin sein. Bei den Berechnungen muss berücksichtigt werden, dass durch die Aufgabe des Standortes Schulstraße 118 erhebliche Kosten eingespart werden.

-          Der neue Standort muss ebenerdig sein und in jedem Fall barrierefrei erreichbar.

-          Es müssen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die groß genug sind, die Treffen der vorhandenen Gruppen, insbesondere das Gymnastik- und Computerangebot, aufrechtzuerhalten.

 

In der Seniorenfreizeiteinrichtung in der Schulstraße 118, die vom Freien Träger Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand e.V. betrieben wird, findet eine vielfältige und ausgezeichnete Arbeit statt, die insbesondere Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund erfolgreich einbezieht. Daher wird das Bezirksamt dringend ersucht, den vorhandenen Standort nicht aufzugeben, bevor nicht übergangslos ein neuer Standort zur Verfügung steht, sofern nicht unmittelbare gesundheitliche Gefahren dem entgegenstehen.

 

Das Bezirksamt hat am ............................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Bezirksamt ist es in Abstimmung und Kooperation mit dem Träger Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand e.V. und dem Beschäftigungswerk AfB GmbH gelungen, die Weiterführung des Angebotes der jetzigen Seniorenfreizeiteinrichtung Schulstraße 118 zu sichern.

 

Ab Mitte November werden die Angebote aus der Schulstraße sukzessive in das Angebot in der Schönwalder Straße 4 (Haus Bottrop) integriert. Einige Angebote aus der Schulstraße werden zukünftig in der SFE in der Stralsunder Straße angeboten, so dass es gesichert erscheint, dass trotz der räumlichen Verdichtung die bisherigen Veranstaltungen in gleichem Umfang und Qualität fortgeführt werden können.

 

 

 

 

Die von der BVV geforderte sehr ambitionierte Entfernungsbegrenzung wird damit nahezu eingehalten. Durch die direkte Verbindung beider SFE durch eine Buslinie (Bus Nr. 247 im 10-Minuten-Takt) wird die Dramatik dieser Frage aber deutlich entschärft.

 

Durch die hier beschriebene Lösung entstehen dem Bezirksamt keine zusätzlichen Kosten, allerdings sind die entstehenden Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und kalkulatorischen Kosten im Haus Bottrop nicht gänzlich über das dem Bezirksamt zur Verfügung gestellte entsprechende Budget gedeckt.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

             

 

Berlin, 13.11.2012....................

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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