Drucksache - 0410/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Die BVV hatte sich bereits am 10.5.12 mit großer Mehrheit für die Durchführung des Weihnachtsmarktes an diesem Ort ausgesprochen. Wie kommt das Bezirksamt Mitte in seinem ablehnenden Bescheid zum Nostalgischen Weihnachtsmarkt im Berliner Lustgarten vom 12.7.2012 zu der Feststellung, dass es sich bei der Durchführung des Weihnachtsmarktes im bzw. am Lustgarten nicht um öffentliches Interesse handelt? 2. Ist dem Bezirksamt Mitte bekannt, dass bereits seit 1873 im (!!) Lustgarten Weihnachtsmärkte durchgeführt wurden? Wie kommt das Bezirksamt Mitte in dem o.g. Bescheid zu der Feststellung, dass die Durchführung eines Weihnachtsmarktes im/am Lustgarten dem „denkmalpflegerischen Ziel“ widerspricht? 3. Warum wurden andere Veranstaltungen wie z.B. das ZDF-Sommerfest, Festival of Lights (die teilweise sogar innerhalb der baulichen Ensemble der Museumsinsel stattfanden) genehmigt? 4. Warum ist der Lustgarten veranstaltungstechnisch erschlossen (mit Strom-, Wasser-Anschlüssen und Abwasserabflüssen)?
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