Drucksache - 0360/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „ Anpassung Ausführungsverordnung (AV) Zuständigkeit “
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0360/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Ausführungsverordnung (AV) Zuständigkeit im Bereich Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst aneinander angepasst werden, um zu erreichen, dass es in den Bezirken nur eine gemeinsame Zuständigkeit gibt. Sinnvoll wäre, dass immer dann das Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirkes zuständig ist, wo auch die Zuständigkeit des Kostenträgers einer Maßnahme liegt.“
Das Bezirksamt hat am 11.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV gefolgt und hat beiliegendes Schreiben an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gesandt. Über eine ggf. erfolgende Rückmeldung des Senates wird das Bezirksamt im Rahmen seiner Berichterstattung im Fachausschuss die BVV unaufgefordert unterrichten.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 11.12.2012
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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