Drucksache - 0360/IV  

 
 
Betreff: Anpassung Ausführungsverordnung (AV) Zuständigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schilf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 05.06.2012
2. Beschluss 14.09.2012
3. VzK vom 15.01.2013
4. Anlage zur VzK vom 15.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

06.12.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0360/IV

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  „ Anpassung Ausführungsverordnung (AV) Zuständigkeit “

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0360/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Ausführungsverordnung (AV) Zuständigkeit im Bereich Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst aneinander angepasst werden, um zu erreichen, dass es in den Bezirken nur eine gemeinsame Zuständigkeit gibt. Sinnvoll wäre, dass immer dann das Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirkes zuständig ist, wo auch die Zuständigkeit des Kostenträgers einer Maßnahme liegt.“

 

Das Bezirksamt hat am 11.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV gefolgt und hat beiliegendes Schreiben an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gesandt. Über eine ggf. erfolgende Rückmeldung des Senates wird das Bezirksamt im Rahmen seiner Berichterstattung im Fachausschuss die BVV unaufgefordert unterrichten.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, 11.12.2012

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                   von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                          Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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