Drucksache - 0345/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Unter welchen Voraussetzungen können Geldspielgeräte in Imbissbuden aufgestellt werden? 2. Inwieweit ist unabhängig von der Größe der Imbissbude das Aufstellen von maximal bis zu drei Geldspielautomaten möglich? 3. Inwieweit muss es sich um eine vollständig geschlossene, nur durch eine Tür erreichbare Imbissbude handeln, wenn Geldspielautomaten aufgestellt werden? 4. Welche Jugendschutzvorkehrungen müssen getroffen werden und wie wird die Einhaltung überwacht?
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