Drucksache - 0332/IV  

 
 
Betreff: Erhalt der Bäume 197 und 197a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sack Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag aus Ausschuss Soziale Stadt vom 23.05.2012
2. Beschluss vom 14.09.2012
3. VzK vom 11.10.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0332/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Erhalt der Bäume 197 und 197a

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0332/IV):

 

„Die Planung für den 2. Bauabschnitt des Kleinen Tiergartens/Ottoparks soll dahingehend geändert werden, dass die Bäume 197 und 197a vor der Heilandskirche erhalten bleiben.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Nach intensiver Prüfung dieser Angelegenheit ist festzustellen, dass der Baum 197a erhalten werden kann. Die dadurch nur noch eingeschränkt mögliche, aber gewünschte Anstrahlung und Freistellung der Kirche muss dann akzeptiert werden.

Der Baum 197 behindert ebenfalls die Anstrahlung und Freistellung der Kirche. Da dieser Baum aufgrund seines Zustandes keine lange Lebenserwartung hat, ist der Erhalt dieses Baumes nur mittelfristig zu gewährleisten.

 

 

Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                                    keine

 

 

Berlin, 09.10.2012 

 

 

von Dassel                                                                                    Carsten Spallek

Stellv. Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,
  Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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