Drucksache - 0206/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule, Sport und FacilityManagementTel.: 23700
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0206/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Computerwartung an Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drs.-Nr. 0206/IV):
„Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass den Schulen gemäß §7 (5) Schulgesetz („Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik“) für die Computerinstallation, -wartung und -pflege die erforderlichen Mitteln (insbesondere Personalkosten für eine/n technischen MitarbeitrIn/ SystemadministratorIn), zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist eine zweckgebundene Erhöhung der Finanzmittelzuweisung durch den Senat an den Bezirk Mitte notwendig.“
Das Bezirksamt hat am 24. Juli 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat auf das Ersuchen des Bezirksamtes folgendes mitgeteilt:
Zuständig für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung/Wartung ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schulträger.
Der Ansatz für Lehrmittel für den Bezirk Mitte beträgt im Jahr 2012 1.955.082 € und 1.960.414 € im Jahr 2013. Daraus sind gem. §7 Nr. 5 SchulG grundsätzlich die von der Schule benötigten Lehrmittel, einschl. des Lehrmittels "Computer" sowie die Wartung und der Ersatz zu finanzieren.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Schulen in begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des "eEducation Berlin Masterplan" durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Voraussetzung ist dabei das Vorliegen eines prüffähigen Medienkonzeptes, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, einen entsprechenden Projekt-bericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation des Masterplan mitzuwirken.
In diesem Zusammenhang erhalten Schulen von der Senatsverwaltung Computer, die von dort grundsätzlich mit fünfjähriger Gewährleistung und fünfjähriger Instand-haltungsgarantie eingekauft werden, um den Schulträger von einer möglichen Reparaturlast zu befreien. Den Schulen ist dieser Gewährleistungsumfang bekannt. Die Geräte verfügen zusätzlich über ein Recoverysystem, das eine unerwünschte Systemveränderung verhindert sowie über ein bereits installiertes Softwarepaket mit über 300 Programmen (Tools, Lernsoftware, Libre Office, Multimedia-Software usw.).
Es werden aber auch gute gebrauchte PCs und IT-Peripherie, die einem qualitativen Mindeststandard entsprechen und von Schulen problemlos in die bestehenden Netzwerke eingebunden werden können, über die Senatsverwaltung ausgereicht.
Außerdem sollen die Schulleitungen künftig durch Stärkung der Schulsekretariate von administrativen Aufgaben weiter entlastet werden, wobei durch die Leitung des Bereiches "eGovernment@School" bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft das Erfordernis einer permanenten Vor-Ort-Verfügbarkeit von speziellem IT-Personal nicht als notwendig erachtet wird.
Im letzten Jahr hat die Senatsverwaltung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vereinbart, eine belastbare und der schulischen Praxis entsprechende Lösung für die technische IT-Betreuung zu pilotieren. Die dabei entstehenden Kosten werden zu gleichen Teilen getragen. Sobald die ersten Ergebnisse aus der Pilotierung vorliegen, soll geprüft werden, ob das erprobte Verfahren auf die übrigen Berliner Bezirke übertragen werden kann.
Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. mit § 36 BezVG SchulG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den 24. Juli 2012
BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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